Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom

25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) (FN BayRS 2024-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2009, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 10 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2)      Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis          4 cbm / h                      30,00 / Jahr
bis        10 cbm / h                      40,00 / Jahr
bis        16 cbm / h                   € 300,00 / Jahr
über     16 cbm / h                   € 500,00 / Jahr.“

  1. In § 11 Abs. 1  wird die Zahl „1,00 €“ durch die Zahl „1,20 €“ ersetzt.

  2. § 12 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

    „(1)      Für einen vorübergehenden Anschluss gemäß § 17 der

Wasserabgabesatzung werden folgende Gebühren erhoben:

 

a)    Grundgebühr für Inanspruchnahme eines Standrohrzählers 50,00 € bei Abholung im Wasserwerk der Stadt Friedberg bzw. 100,00 € bei Lieferung und Installation durch städtisches Personal und

b)    Nutzungsgebühren für Inanspruchnahme eines Standrohrzählers pro angefangenem Tag 1,00 € und

c)    Sicherheitsbeitrag bis zur Rückgabe des Standrohrzählers 500,00 € und

d)    Wassergebühr nach § 11 Abs. 1 der Satzung.“


§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              25

     

Abwesend:

StR Bante

StR Büchler

StR Feile

StR Güntner

3.BM Losinger

StRin Schwab