Sitzung: 17.01.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) (FN BayRS 2024-1-I) folgende
Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2009, wird wie folgt geändert:
- § 10
Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 cbm / h € 30,00 / Jahr
bis 10 cbm / h € 40,00 / Jahr
bis 16 cbm / h € 300,00 / Jahr
über 16 cbm / h € 500,00 / Jahr.“
- In §
11 Abs. 1 wird die Zahl „1,00 €“
durch die Zahl „1,20 €“ ersetzt.
- § 12
Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Für einen vorübergehenden Anschluss gemäß § 17 der
Wasserabgabesatzung werden folgende Gebühren erhoben:
a) Grundgebühr
für Inanspruchnahme eines Standrohrzählers 50,00 € bei Abholung im Wasserwerk
der Stadt Friedberg bzw. 100,00 € bei Lieferung und Installation durch
städtisches Personal und
b) Nutzungsgebühren
für Inanspruchnahme eines Standrohrzählers pro angefangenem Tag 1,00 € und
c) Sicherheitsbeitrag
bis zur Rückgabe des Standrohrzählers 500,00 € und
d) Wassergebühr
nach § 11 Abs. 1 der Satzung.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister