Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366) folgende

 

Änderungssatzung zur

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg

Stadtwerke Friedberg“

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 31. Mai 2010 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.2 wird die Zahl „5.000,-- €“ durch die Zahl „15.000,-- €“ ersetzt.

  2. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.3 wird die Zahl „2.000,-- €“ durch die Zahl „10.000,-- €“ ersetzt.


§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.02.2013 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              25

     

Abwesend:

StR Bante

StR Büchler

StR Feile

StR Güntner

3.BM Losinger

StRin Schwab