Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/03.12.2008

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 03.12.2008 wird zur Kenntnis genommen.

Immissionsschutz
Die geforderte schalltechnische Untersuchung wird beauftragt.

 

Staatliches Abfallrecht

Der Hinweis wird berücksichtigt.

 

Naturschutz

Die Trenngrünproblematik wird zur Kenntnis genommen. Das Baufenster ist möglichst nahe an der Münchner Straße angeordnet und liegt somit am Nordrand der Baufläche. Durch die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße ist eine weitere Verschiebung der Baugrenze nach Norden nicht möglich. Bei der bisherigen Planung bliebe ein Korridor von 150 m bis 210 m zwischen Rederzhausen und dem Baubetriebshof frei von Baukörpern. Die Baugrenzen wurden aufgrund des ermittelten Nutzungsbedarfs des Baubetriebshofes festgelegt. Auf Grundlage der derzeitigen Planung zur Errichtung des Baubetriebshofs besteht im Süden noch etwas Puffer. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu prüfen, wie weit die südliche Baugrenze nach Norden verschoben werden kann, um einerseits die regionalplanerischen Ziele des Trenngrüns zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erfüllen und gleichzeitig noch ausreichend Fläche für die geplante Bebauung des Areals mit dem gegebenen Flächenbedarf zu belassen. Die südlich gelegenen Baumschulflächen erfüllen weiterhin die Funktion des Trenngrüns, zusätzlich entstehen durch die Rekultivierung der Erddeponie Lueg ins Land weitere Grünflächen zwischen Rederzhausen und Gewerbegebiet. Um die Trenngrünfunktion in diesem Bereich noch weiter zu verstärken, wird entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereiches eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, die bei Abrücken der Baugrenze zusätzlich vergrößert werden kann.

Für den Ausgleich stehen Flächen in unmittelbarer räumlicher Nähe am Blattenweg in Rederzhausen (Fläche um das Regenrückhaltebecken) zur Verfügung. Diese Flächen sind durch die Untere Naturschutzbehörde als Ökokontoflächen genehmigt und im Grundbesitz der Stadt Friedberg. Sie werden dem Eingriff zugeordnet. Durch die Verortung des Ausgleichs am Ortsrand von Rederzhausen und die Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen wird die ökologische Funktion des Raumes zusätzlich gestärkt.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben/04.12.2008

Die Stellungahme der Regierung von Schwaben vom 04.12.2008 mit der dargestellten Trenngrünproblematik wird zur Kenntnis genommen.

Das Baufenster ist möglichst nahe an der Münchner Straße angeordnet und liegt somit am Nordrand der Baufläche. Durch die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße ist eine weitere Verschiebung der Baugrenze nach Norden nicht möglich. Bei der bisherigen Planung bliebe ein Korridor von 150 m bis 210 m zwischen Rederzhausen und dem Baubetriebshof frei von Baukörpern. Die Baugrenzen wurden aufgrund des ermittelten Nutzungsbedarfs des Baubetriebshofes festgelegt. Auf Grundlage der derzeitigen Planung zur Errichtung des Baubetriebshofs besteht im Süden noch etwas Puffer. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu prüfen, wie weit die südliche Baugrenze nach Norden verschoben werden kann, um einerseits die regionalplanerischen Ziele des Trenngrüns zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erfüllen und gleichzeitig noch ausreichend Fläche für die geplante Bebauung des Areals mit dem gegebenen Flächenbedarf zu belassen. Die südlich gelegenen Baumschulflächen erfüllen weiterhin die Funktion des Trenngrüns, zusätzlich entstehen durch die Rekultivierung der Erddeponie Lueg ins Land weitere Grünflächen zwischen Rederzhausen und Gewerbegebiet. Um die Trenngrünfunktion in diesem Bereich noch weiter zu verstärken, wird entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereiches eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, die bei Abrücken der Baugrenze zusätzlich vergrößert werden kann.

 

 

A-3) Staatliches Bauamt Augsburg/20.11.2008

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 20.11.2008 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Baubeschränkungszone und die Sichtdreiecke werden in der weiteren Planung dargestellt.

 

 

A-4) Lechwerke Netzservice GmbH/21.11.2008

Die Stellungnahme der Lechwerke Netzservice GmbH vom 21.11.2008 wird zur Kenntnis genommen. Die elektrische Leistungsanforderung wird im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens mit den Lechwerken abgestimmt.

 

 

A-5) Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg/17.12.2008

Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 17.12.2008 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Errichtung von ausreichenden Sickeranlagen wird im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens beachtet.

 

 

A-6) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/05.12.2008

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 05.12.2008 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

 

A-7) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/19.11.2008

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt vom 19.11.2008 wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise zur Regenwassernutzung aufgenommen. Die konkret erforderlichen Maßnahmen sind erst im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens zu beachten und können in dieser Form nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

 

A-8) Bund Naturschutz14.11.2008

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 14.11.2008 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind zu prüfen und bei der weiteren Planung zu beachten. Die teilweise Erhaltung der Sukzessionsfläche erweist sich jedoch aufgrund des Flächenzuschnitts der geplanten Grünflächen und der vorhandenen Arten (vorwiegend Weidengebüsche) als nicht sinnvoll. Zusätzlich kommt es durch den Bau der Erschließungsflächen zu Eingriffen in den Wurzelraum der Bäume. Im Sinne einer langfristigen Entwicklung der Eingrünung wird daher eine Neupflanzung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern der Erhaltung der Sukzessionsfläche vorzuziehen sein. Die Bepflanzung erfolgt mit heimischen Arten. Die Artenauswahl erfolgt in Anlehnung an die potentiell natürliche Vegetation.

Eine Verbreiterung des Pflanzstreifens an der Straße hätte eine Verschiebung der Baukörper und Erschließungsanlagen nach Süden zur Folge. Dies wiederum widerspricht dem Ziel die Ausdehnung der Bebauung nach Süden auf Grund des regionalplanerischen Trenngrüns möglichst zu minimieren.

 


A-9) Landesbund für Vogelschutz/11.11.2008

Die Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz vom 11.11.2008 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorkommen der Arten wird bei der Gestaltung der Ausgleichsfläche am Blattenweg in Rederzhausen berücksichtigt. Es werden hier insbesondere für die Kreuzkröte temporär wasserführende Mulden mit offenem Substrat hergestellt. Ähnliche Maßnahmen könne auch bei der Rekultivierung des benachbarten Deponiegeländes umgesetzt werden, was das Lebensraumangebot für die genannten Arten weiter verbessert. Im Rahmen eines Monitorings kann die Entwicklung der vorhandenen Amphibienpopulation beobachtet und bei Bedarf Anpassungsmaßnahmen getroffen werden. Diese Überwachungsabsicht wird in die Begründung aufgenommen.

 


A-10) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/01.12.2008

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 01.12.2008 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 


A-11) Stadtwerke Augsburg/08.12.2008
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 08.121.2008 wird zur Kenntnis genommen.

           


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StRin Becke                                        vertreten durch StRin Micheler-Jones

StR Scharold                                      vertreten durch StR Treffler