Sitzung: 22.01.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/21.08.2012
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom
21.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
Naturschutz
Die naturschutzrechtliche Stellungnahme vom 09.08.2012 wird
zur Kenntnis genommen. Die Kompensationsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren
in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und in den
Bebauungsplan eingearbeitet.
Kreisbaumeister
Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters vom 21.08.2012 wird
zur Kenntnis genommen. Im Detail wird es noch zu gewissen Änderungen im Rahmen
des nächsten Planungsschrittes kommen müssen. Die Anregung wird aufgegriffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsteam zu prüfen,
inwieweit die Situation durch ein Verschwenken der Atriumhäuser verbessert
werden kann.
Kommunale Abfallwirtschaft
Die Stellungnahme der Kommunalen Abfallwirtschaft vom 31.07.2012 wird zur
Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in der Begründung angepasst und ergänzt.
Wasserrecht
Die wasserrechtliche Stellungnahme vom 08.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet und in den Bebauungsplan integriert.
Kreisbrandrat
Die Stellungnahme des Kreisbandrates vom 03.09.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet.
A-2) Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Dienststelle
Diedorf-Biburg/07.08.2012
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Augsburg – Dienststelle Diedorf-Biburg vom 07.08.2012 wird zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Abstand wie im
nördlichen Baugebiet von rund 20 m ausreicht. Dann würde die Problematik eines
Abstandes zum Wald von unter 20 m nur beim nordwestlichen Doppelhausgrundstück
bestehen. Durch eine Umwandlung in ein Einzelhaus könnte die Baugrenze nämlich so
weit nach Osten verschoben werden, dass im gesamten Gebiet ein Abstand von
mindestens 20 m, großteils deutlich mehr, verbleiben würde, was den
Gegebenheiten im nördlich bestehenden Baugebiet entspräche.
A-3) Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Dienststelle
Stadtbergen/10.08.2012
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Augsburg – Dienststelle Diedorf-Biburg vom 07.08.2012 wird zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Abstand wie im
nördlichen Baugebiet von rund 20 m ausreicht. Dann würde die Problematik eines
Abstandes zum Wald von unter 20 m nur beim nordwestlichen Doppelhausgrundstück
bestehen. Durch eine Umwandlung in ein Einzelhaus könnte die Baugrenze nämlich
so weit nach Osten verschoben werden, dass im gesamten Gebiet ein Abstand von
mindestens 20 m, großteils deutlich mehr, verbleiben würde, was den
Gegebenheiten im nördlich bestehenden Baugebiet entspräche.
Im Rahmen der Sickerfähigkeit und der Entwässerung werden auch die Bedenken hinsichtlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen aufgegriffen.
A-4) Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege – Dienststelle Thierhaupten/07.08.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege –
Dienststelle Thierhaupten vom 07.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Ein
Großteil des Gebiets wurde bereits untersucht. Die weiteren Maßnahmen sind in
Planung und werden mit dem Landesamt für Denkmalpflege rechtzeitig abgestimmt und
durchgeführt.
A-5) LEW
Netzservice GmbH/10.08.2012
Die Stellungnahme der LEW Netzservice GmbH vom10.08.2012 wird zur
Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf beachtet.
A-6) Deutsche
Telekom Technik GmbH Kempten/14.08.2012
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Kempten vom 14.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. An der Festsetzung, dass Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen sind, wird festgehalten. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB stellt klar, dass die Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen festgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um eine bundesrechtliche Vorschrift, womit der Hinweis der Deutschen Telekom fehlschlägt. Der Bayer. Gemeindetag teilt die Ansicht der Stadt Friedberg. Zudem geht auch § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des Telekommunikationsgesetztes (TKG) von einer regelmäßigen unterirdischen Verlegung aus. Eine oberirdische Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes, der Wohnqualität sowie der damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung und die Bepflanzung – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus.
A-7) Bayer.
Bauernverband – Geschäftsstelle Augsburg/14.08.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes – Geschäftsstelle Augsburg vom14.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
A-8)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/23.08.2012
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 23.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planung beachtet.
A-9)
Vermessungsamt Aichach/06.08.2012
Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 06.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planung beachtet.
A-10) Landratsamt
Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/08.08.2012
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg –
Gesundheitsamt vom 08.8.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
weiteren Planung beachtet.
A-11)
Polizeiinspektion Friedberg/14.08.2012
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 14.08.2012 wird zur
Kenntnis genommen.
B-1) Christian
Goldstein und Josef Goldstein/14.08.2012
Die Stellungnahme der Herren Christian und Josef Goldstein vom 14.08.2012 wird
zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschuss vom
22.11.2012 wurde dem Stadtrat empfohlen, den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes dahingehend zu ändern, dass keine Teilflächen der Grundstücke
Flur-Nrn. 738/2 und 738/5 der Gemarkung Friedberg mehr durch die Planung
tangiert werden. Damit werden die vorgetragenen Einwände aus dem Weg geräumt.
B-2) Franz und
Maria Milzarek/24.08.2012
Die Stellungnahme von Herrn und Frau Milzarek vom 24.08.2012 wird zur
Kenntnis genommen. Das Baureferat wird beauftragt zusammen mit dem
Finanzreferat die Wünsche und deren Umsetzung im Rahmen des Möglichen zu prüfen
und mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln.
B-3) Carola
Einberger/17.09.2012
Die Stellungnahme
der an der Planung beteiligten Architektin Carola Einberger, die den Bereich
„Gemeinschaftliches Wohnen“ vertritt, wird zur Kenntnis genommen und bei der
weiteren Planung im Rahmen des Möglichen beachtet.
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Planungsteam die einzelnen Punkte zu untersuchen, die im
Übrigen zum Teil auch in Wechselwirkung mit anderen entscheidungserheblichen
Kriterien wie der zentralen Wärmeversorgung stehen.
B-4) Hana Syrovy + Prof. Dr. Karel
Mazac/13.09.2012
Die Stellungnahme
von Frau Hana Syrovy und Herrn Prof. Dr. Mazac vom 13.09.2012 wird zur Kenntnis
genommen. Das südlich der Einwendungsführer geplante Gebäude im Nordosten des
Baugebiets kann die nach der Bayer. Bauordnung gesetzlich erforderlichen
Abstandsflächen unproblematisch einhalten. Im Rahmen des Gesamtkonzepts wurde
jedoch versucht, die Abstände zu den Nachbargebäuden sowohl innerhalb des
Gebiets, als auch zur nördlich bestehenden Nachbarbebauung zu optimieren.
Deshalb sind die Abstände deutlich größer vorgesehen, als dies der Gesetzgeber
vorschreibt. Außerdem wurde entgegen der ursprünglichen Planung gerade dieses angesprochene
Gebäude in Nord-Süd-Richtung gedreht, um auch die Verschattungszeit möglichst
gering zu halten. Eine teilweise Verschattung zu gewissen Jahres- und
Tageszeiten kann trotzdem nicht überall gänzlich ausgeschlossen werden.
Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Planungsteam nochmals
zu überprüfen, inwiefern Verschattungen noch weiter reduziert werden können.
B-5) Heidi
Klaas/17.09.2012
Die Stellungnahme von Frau
Heidi Klaas als Grundstückseigentümerin im Baugebiet vom 17.09.2012 wird zur
Kenntnis genommen und bei der Überarbeitung des Vorentwurf konkreter geprüft,
um die Anregungen möglichst berücksichtigen zu können.
B-6) Kurt Eckert/eingeg. 19.09.2012
Die Stellungnahme des Bauinteressenten
Kurt Eckert, eingegangen am 19.09.2012, wird zur Kenntnis genommen. Die Wünsche
stehen nicht im Einklang mit den vom Planungs- und Umweltausschuss
beschlossenen und in den Workshops zur Bürgerbeteiligung kommunizierten innovativen
Zielen.
Der Abstand zwischen den von West nach Ost verlaufenden Hauszeilen
wurde so gewählt, dass mittels der geplanten Bebauung und der dazugehörigen
Dachform am 31.12. kein Schatten auf die Südwand der jeweils nördlich liegenden
Hauszeile fällt.
Durch die gewählten
Reihenhaustypen entstehen zahlreiche Reihenendhäuser, die in ihrer Bebauung und
Nutzung der Freiflächen wie Doppelhaushälften zu beurteilen sind.
Eine mögliche
Zulassung der Solarthermie ebenso wie die Festlegung eines bestimmten Energieeffizienzwerts
werden im Rahmen der Entscheidung über die zentrale Wärmeversorgung weiter
geprüft werden.
Ein Teil der
Grundstücke darf zur öffentlichen Verkehrsfläche hin nicht eingefriedet werden.
Hier weitet sich die Straße bewusst durch bepflanzte Vorgärten auf. Dort, wo
zur öffentlichen Verkehrsfläche hin eingefriedet werden darf, sollte ebenfalls
„Grün“ überwiegen, hier in Form von hinterpflanzten Maschendrahtzäunen oder
hölzernen hinterpflanzten Lattenzäunen, deren Latten auf Abstand gesetzt sind. Die
geforderten mindestens zwei Meter hohen Mauern sind ein charakteristisches
Element einer Innenstadt, wo sie mit den Gebäuden in einer Flucht stehen. Solch
hohe Mauern beispielsweise auch als Grenzeinfriedung zwischen Nachbarn stehen
dem Gedanken entgegen, dass sich hier eine gute und offene Nachbarschaft
entwickeln soll. Im Übrigen würde dies auch zu einer größeren Verschattung
beitragen und somit dem Gesamtkonzept widersprechen.
B-7) Clemens
Berger und Mathias Goldstein/04.09.2012
Die gleichlautenden
Stellungnahmen der Herren Clemens Berger und Mathias Goldstein vom 04.09.2012
werden zur Kenntnis genommen.
Dem Wunsch zuerst
einen Anschluss an die Südumgehung zu schaffen und erst dann den Bebauungsplan
rechtskräftig werden zu lassen bzw. fertigzustellen kann nicht gefolgt werden. Im Verkehrsgutachten
des allgemein anerkannten Fachplanungsbüros Prof. Lang und Burkhardt vom 10.
Oktober 2011 ist in der Bewertung auf Seite 9 und Seite 16 klar dargestellt, dass der zusätzliche
Verkehr, der durch die Umsetzung des
Bebauungsplans 51/V ausgelöst
wird (ca. 220 EW und 480 Fahrten pro Tag), vom vorhandenen Straßennetz ohne
Überschreitung der einschlägigen Richtwerte aufgenommen werden kann, ohne dass
es eines Anschlusses an die Südumgehung bedarf. Dies hat der Planungs- und
Umweltausschuss am 18.01.2012 auch so beschlossen. Gleichwohl wurde dabei auch
beschlussmäßig festgehalten, dass bei der zukünftig notwendigen Anbindung für
weitere Baugebiete in Friedberg-Süd an die Südumgehung auch das jetzige
Baugebiet einen solchen Anschluss an die Südumgehung erhalten soll.
Die weiterhin
aufgeworfenen Frage, ob an den aufgeführten Stellen unsichere
Verkehrsverhältnisse herrschen, die sich durch weiter zunehmenden Verkehr
verschlechtern, wird in Abstimmung mit der Sicherheitskommission der Stadt
Friedberg geprüft, dies ist auch hinsichtlich des Baustellenverkehrs geplant.
Mit Fertigstellung
des Königsplatzumbaus in Augsburg wird die ÖPNV-Buslinie in Friedberg-Süd bis
zur Grundschule-Süd verlängert werden. Zudem wird im Zusammenhang mit den
weiteren geplanten Erschließungen von Baugebieten in Friedberg-Süd und der
damit verbundenen zusätzlichen Verkehrsführungen ein weiterer Ausbau des ÖPNV
geprüft werden.
Der
Geschosswohnungsbau entlang der Karl-Lindner-Straße wird konzeptionell
fortgesetzt. Die Gebäudehöhe der geplanten Bebauung ist dabei aufgrund der
festgesetzten Dachform niedriger vorgesehen, als bei der bestehenden nördlichen
Bebauung bereits vorhanden. Die Untere Naturschutzbehörde als Fachbehörde am
Landratsamt Aichach-Friedberg für die Einhaltung des Orts- und Landschaftsbilds
steht der Planung im Übrigen äußerst positiv gegenüber.
Der bestehende
Bolzplatz wird in den Bereich des verlängerten Bierweges verlegt werden.
Aufgrund der Distanz ist diese Verlegung nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
enthalten.
B-8) Familie
Schönauer/16.09.2012
Die Stellungnahme
der Familie Schönauer vom 16.09.2012 wird zur Kenntnis genommen. Das
seinerzeitige Verkehrsgutachten für die „SHS-Bebauung“ ließ eine Erschließung
über die bestehenden Verkehrswege für eine deutlich höhere Einwohnerzahl zu als
sie für das bestehende Baugebiet im Norden (Bebauungsplan Nr. 51/IV) und für
das nun geplante Baugebiet insgesamt erreicht werden wird.
Im Verkehrsgutachten
des allgemein anerkannten Fachplanungsbüros Prof. Lang und Burkhardt vom 10.
Oktober 2011 ist in der Bewertung auf Seite 9 und Seite 16 klar dargestellt, dass der zusätzliche
Verkehr, der durch die Umsetzung des
Bebauungsplans 51/V ausgelöst
wird (ca. 220 EW und 480 Fahrten pro Tag), vom vorhandenen Straßennetz ohne
Überschreitung der einschlägigen Richtwerte aufgenommen werden kann, ohne dass
es eines Anschlusses an die Südumgehung bedarf. Dies hat der Planungs- und
Umweltausschuss am 18.01.2012 auch so beschlossen. Gleichwohl wurde dabei auch beschlussmäßig
festgehalten, dass bei der zukünftig notwendigen Anbindung für weitere
Baugebiete in Friedberg-Süd an die Südumgehung auch das jetzige Baugebiet einen
solchen Anschluss an die Südumgehung erhalten soll.
B-9) Constanze
Egger/eingeg. 24.09.2012
Die Stellungnahme
von Frau Constanze Egger, eingegangen am 24.09.2012, wird zur Kenntnis
genommen.
Grundsätzlich
besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei der Erweiterung von im
Flächennutzungsplan dargestellten Wohngebieten für bestehende Straßen, die nur
dem innerörtlichen Verkehr dienen, Lärmbelastungsuntersuchungen
vorzunehmen. Es genügt der Nachweis,
dass die Straße entsprechend ihrer Funktion den Verkehr zur Hauptbelastungszeit
entsprechend den Richtlinien aufnehmen kann bzw. dass die Richtzahlen nicht
überschritten werden, was im Verkehrsgutachten des Büros Prof. Lang und
Burkhardt vom 10. Oktober 2011 aufgezeigt ist. Zu untersuchen wäre die
Verkehrsbelastung insbesondere, wenn zusätzlicher Verkehr von außen aufgenommen
werden würde. Vorliegend handelt es sich jedoch ausschließlich um
innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr. Im Übrigen hat auch die für diese
Belange zuständige Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt
Aichach-Friedberg keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung erhoben.