Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/21.08.2012

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 21.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

Naturschutz

Die naturschutzrechtliche Stellungnahme vom 09.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Kompensationsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Kreisbaumeister

Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters vom 21.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Im Detail wird es noch zu gewissen Änderungen im Rahmen des nächsten Planungsschrittes kommen müssen. Die Anregung wird aufgegriffen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsteam zu prüfen, inwieweit die Situation durch ein Verschwenken der Atriumhäuser verbessert werden kann.

Kommunale Abfallwirtschaft
Die Stellungnahme der Kommunalen Abfallwirtschaft vom 31.07.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in der Begründung angepasst und ergänzt.

Wasserrecht

Die wasserrechtliche Stellungnahme vom 08.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet und in den Bebauungsplan integriert.

 

Kreisbrandrat

Die Stellungnahme des Kreisbandrates vom 03.09.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet.

 

A-2) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Dienststelle
        Diedorf-Biburg/07.08.2012
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Dienststelle Diedorf-Biburg vom 07.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Abstand wie im nördlichen Baugebiet von rund 20 m ausreicht. Dann würde die Problematik eines Abstandes zum Wald von unter 20 m nur beim nordwestlichen Doppelhausgrundstück bestehen. Durch eine Umwandlung in ein Einzelhaus könnte die Baugrenze nämlich so weit nach Osten verschoben werden, dass im gesamten Gebiet ein Abstand von mindestens 20 m, großteils deutlich mehr, verbleiben würde, was den Gegebenheiten im nördlich bestehenden Baugebiet entspräche.

 

A-3) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Dienststelle
        Stadtbergen/10.08.2012
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Dienststelle Diedorf-Biburg vom 07.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Abstand wie im nördlichen Baugebiet von rund 20 m ausreicht. Dann würde die Problematik eines Abstandes zum Wald von unter 20 m nur beim nordwestlichen Doppelhausgrundstück bestehen. Durch eine Umwandlung in ein Einzelhaus könnte die Baugrenze nämlich so weit nach Osten verschoben werden, dass im gesamten Gebiet ein Abstand von mindestens 20 m, großteils deutlich mehr, verbleiben würde, was den Gegebenheiten im nördlich bestehenden Baugebiet entspräche.

Im Rahmen der Sickerfähigkeit und der Entwässerung werden auch die Bedenken hinsichtlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen aufgegriffen.

 

A-4) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege – Dienststelle Thierhaupten/07.08.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege – Dienststelle Thierhaupten vom 07.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Ein Großteil des Gebiets wurde bereits untersucht. Die weiteren Maßnahmen sind in Planung und werden mit dem Landesamt für Denkmalpflege rechtzeitig abgestimmt und durchgeführt.

A-5) LEW Netzservice GmbH/10.08.2012
Die Stellungnahme der LEW Netzservice GmbH vom10.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf beachtet.

A-6) Deutsche Telekom Technik GmbH Kempten/14.08.2012

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Kempten vom 14.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. An der Festsetzung, dass Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen sind, wird festgehalten. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB stellt klar, dass die Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen festgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um eine bundesrechtliche Vorschrift, womit der Hinweis der Deutschen Telekom fehlschlägt. Der Bayer. Gemeindetag teilt die Ansicht der Stadt Friedberg. Zudem geht auch § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des Telekommunikationsgesetztes (TKG) von einer regelmäßigen unterirdischen Verlegung aus. Eine oberirdische Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes, der Wohnqualität sowie der damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung und die Bepflanzung – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus.

 

A-7) Bayer. Bauernverband – Geschäftsstelle Augsburg/14.08.2012

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes – Geschäftsstelle Augsburg vom14.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

A-8) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/23.08.2012

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 23.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planung beachtet.

 

A-9) Vermessungsamt Aichach/06.08.2012

Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 06.08.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planung beachtet.

 

A-10) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/08.08.2012

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt vom 08.8.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planung beachtet.

A-11) Polizeiinspektion Friedberg/14.08.2012
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 14.08.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

B-1) Christian Goldstein und Josef Goldstein/14.08.2012
Die Stellungnahme der Herren Christian und Josef Goldstein vom 14.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschuss vom 22.11.2012 wurde dem Stadtrat empfohlen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes dahingehend zu ändern, dass keine Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 738/2 und 738/5 der Gemarkung Friedberg mehr durch die Planung tangiert werden. Damit werden die vorgetragenen Einwände aus dem Weg geräumt.

B-2) Franz und Maria Milzarek/24.08.2012
Die Stellungnahme von Herrn und Frau Milzarek vom 24.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Das Baureferat wird beauftragt zusammen mit dem Finanzreferat die Wünsche und deren Umsetzung im Rahmen des Möglichen zu prüfen und mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln.

 

B-3) Carola Einberger/17.09.2012

Die Stellungnahme der an der Planung beteiligten Architektin Carola Einberger, die den Bereich „Gemeinschaftliches Wohnen“ vertritt, wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung im Rahmen des Möglichen beachtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsteam die einzelnen Punkte zu untersuchen, die im Übrigen zum Teil auch in Wechselwirkung mit anderen entscheidungserheblichen Kriterien wie der zentralen Wärmeversorgung stehen.

 

B-4) Hana Syrovy + Prof. Dr. Karel Mazac/13.09.2012

Die Stellungnahme von Frau Hana Syrovy und Herrn Prof. Dr. Mazac vom 13.09.2012 wird zur Kenntnis genommen. Das südlich der Einwendungsführer geplante Gebäude im Nordosten des Baugebiets kann die nach der Bayer. Bauordnung gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen unproblematisch einhalten. Im Rahmen des Gesamtkonzepts wurde jedoch versucht, die Abstände zu den Nachbargebäuden sowohl innerhalb des Gebiets, als auch zur nördlich bestehenden Nachbarbebauung zu optimieren. Deshalb sind die Abstände deutlich größer vorgesehen, als dies der Gesetzgeber vorschreibt. Außerdem wurde entgegen der ursprünglichen Planung gerade dieses angesprochene Gebäude in Nord-Süd-Richtung gedreht, um auch die Verschattungszeit möglichst gering zu halten. Eine teilweise Verschattung zu gewissen Jahres- und Tageszeiten kann trotzdem nicht überall gänzlich ausgeschlossen werden. Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Planungsteam nochmals zu überprüfen, inwiefern Verschattungen noch weiter reduziert werden können.

 

B-5) Heidi Klaas/17.09.2012
Die Stellungnahme von Frau Heidi Klaas als Grundstückseigentümerin im Baugebiet vom 17.09.2012 wird zur Kenntnis genommen und bei der Überarbeitung des Vorentwurf konkreter geprüft, um die Anregungen möglichst berücksichtigen zu können.

 

B-6) Kurt Eckert/eingeg. 19.09.2012
Die Stellungnahme des Bauinteressenten Kurt Eckert, eingegangen am 19.09.2012, wird zur Kenntnis genommen. Die Wünsche stehen nicht im Einklang mit den vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossenen und in den Workshops zur Bürgerbeteiligung kommunizierten innovativen Zielen.

Der Abstand zwischen den von West nach Ost verlaufenden Hauszeilen wurde so gewählt, dass mittels der geplanten Bebauung und der dazugehörigen Dachform am 31.12. kein Schatten auf die Südwand der jeweils nördlich liegenden Hauszeile fällt.

Durch die gewählten Reihenhaustypen entstehen zahlreiche Reihenendhäuser, die in ihrer Bebauung und Nutzung der Freiflächen wie Doppelhaushälften zu beurteilen sind.

Eine mögliche Zulassung der Solarthermie ebenso wie die Festlegung eines bestimmten Energieeffizienzwerts werden im Rahmen der Entscheidung über die zentrale Wärmeversorgung weiter geprüft werden.

Ein Teil der Grundstücke darf zur öffentlichen Verkehrsfläche hin nicht eingefriedet werden. Hier weitet sich die Straße bewusst durch bepflanzte Vorgärten auf. Dort, wo zur öffentlichen Verkehrsfläche hin eingefriedet werden darf, sollte ebenfalls „Grün“ überwiegen, hier in Form von hinterpflanzten Maschendrahtzäunen oder hölzernen hinterpflanzten Lattenzäunen, deren Latten auf Abstand gesetzt sind. Die geforderten mindestens zwei Meter hohen Mauern sind ein charakteristisches Element einer Innenstadt, wo sie mit den Gebäuden in einer Flucht stehen. Solch hohe Mauern beispielsweise auch als Grenzeinfriedung zwischen Nachbarn stehen dem Gedanken entgegen, dass sich hier eine gute und offene Nachbarschaft entwickeln soll. Im Übrigen würde dies auch zu einer größeren Verschattung beitragen und somit dem Gesamtkonzept widersprechen.

 

B-7) Clemens Berger und Mathias Goldstein/04.09.2012
Die gleichlautenden Stellungnahmen der Herren Clemens Berger und Mathias Goldstein vom 04.09.2012 werden zur Kenntnis genommen.

Dem Wunsch zuerst einen Anschluss an die Südumgehung zu schaffen und erst dann den Bebauungsplan rechtskräftig werden zu lassen bzw. fertigzustellen kann  nicht gefolgt werden. Im Verkehrsgutachten des allgemein anerkannten Fachplanungsbüros Prof. Lang und Burkhardt vom 10. Oktober 2011 ist in der Bewertung auf Seite 9 und Seite 16  klar dargestellt, dass der zusätzliche Verkehr, der durch die Umsetzung des  Bebauungsplans 51/V  ausgelöst wird (ca. 220 EW und 480 Fahrten pro Tag), vom vorhandenen Straßennetz ohne Überschreitung der einschlägigen Richtwerte aufgenommen werden kann, ohne dass es eines Anschlusses an die Südumgehung bedarf. Dies hat der Planungs- und Umweltausschuss am 18.01.2012 auch so beschlossen. Gleichwohl wurde dabei auch beschlussmäßig festgehalten, dass bei der zukünftig notwendigen Anbindung für weitere Baugebiete in Friedberg-Süd an die Südumgehung auch das jetzige Baugebiet einen solchen Anschluss an die Südumgehung erhalten soll.

Die weiterhin aufgeworfenen Frage, ob an den aufgeführten Stellen unsichere Verkehrsverhältnisse herrschen, die sich durch weiter zunehmenden Verkehr verschlechtern, wird in Abstimmung mit der Sicherheitskommission der Stadt Friedberg geprüft, dies ist auch hinsichtlich des Baustellenverkehrs geplant.

Mit Fertigstellung des Königsplatzumbaus in Augsburg wird die ÖPNV-Buslinie in Friedberg-Süd bis zur Grundschule-Süd verlängert werden. Zudem wird im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Erschließungen von Baugebieten in Friedberg-Süd und der damit verbundenen zusätzlichen Verkehrsführungen ein weiterer Ausbau des ÖPNV geprüft werden.

Der Geschosswohnungsbau entlang der Karl-Lindner-Straße wird konzeptionell fortgesetzt. Die Gebäudehöhe der geplanten Bebauung ist dabei aufgrund der festgesetzten Dachform niedriger vorgesehen, als bei der bestehenden nördlichen Bebauung bereits vorhanden. Die Untere Naturschutzbehörde als Fachbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg für die Einhaltung des Orts- und Landschaftsbilds steht der Planung im Übrigen äußerst positiv gegenüber.

Der bestehende Bolzplatz wird in den Bereich des verlängerten Bierweges verlegt werden. Aufgrund der Distanz ist diese Verlegung nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes enthalten.

 

B-8) Familie Schönauer/16.09.2012

Die Stellungnahme der Familie Schönauer vom 16.09.2012 wird zur Kenntnis genommen. Das seinerzeitige Verkehrsgutachten für die „SHS-Bebauung“ ließ eine Erschließung über die bestehenden Verkehrswege für eine deutlich höhere Einwohnerzahl zu als sie für das bestehende Baugebiet im Norden (Bebauungsplan Nr. 51/IV) und für das nun geplante Baugebiet insgesamt erreicht werden wird.

Im Verkehrsgutachten des allgemein anerkannten Fachplanungsbüros Prof. Lang und Burkhardt vom 10. Oktober 2011 ist in der Bewertung auf Seite 9 und Seite 16  klar dargestellt, dass der zusätzliche Verkehr, der durch die Umsetzung des  Bebauungsplans 51/V  ausgelöst wird (ca. 220 EW und 480 Fahrten pro Tag), vom vorhandenen Straßennetz ohne Überschreitung der einschlägigen Richtwerte aufgenommen werden kann, ohne dass es eines Anschlusses an die Südumgehung bedarf. Dies hat der Planungs- und Umweltausschuss am 18.01.2012 auch so beschlossen. Gleichwohl wurde dabei auch beschlussmäßig festgehalten, dass bei der zukünftig notwendigen Anbindung für weitere Baugebiete in Friedberg-Süd an die Südumgehung auch das jetzige Baugebiet einen solchen Anschluss an die Südumgehung erhalten soll.

 

B-9) Constanze Egger/eingeg. 24.09.2012

Die Stellungnahme von Frau Constanze Egger, eingegangen am 24.09.2012, wird zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei der Erweiterung von im Flächennutzungsplan dargestellten Wohngebieten für bestehende Straßen, die nur dem innerörtlichen Verkehr dienen, Lärmbelastungsuntersuchungen vorzunehmen.  Es genügt der Nachweis, dass die Straße entsprechend ihrer Funktion den Verkehr zur Hauptbelastungszeit entsprechend den Richtlinien aufnehmen kann bzw. dass die Richtzahlen nicht überschritten werden, was im Verkehrsgutachten des Büros Prof. Lang und Burkhardt vom 10. Oktober 2011 aufgezeigt ist. Zu untersuchen wäre die Verkehrsbelastung insbesondere, wenn zusätzlicher Verkehr von außen aufgenommen werden würde. Vorliegend handelt es sich jedoch ausschließlich um innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr. Im Übrigen hat auch die für diese Belange zuständige Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung erhoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

StRin Becke                                        vertreten durch StRin Micheler-Jones

StR Scharold                                      vertreten durch StR Treffler

StR Büchler                                        abwesend

StR Goldstein                                      abwesend