Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 28

1.   Die Stadt Friedberg erkennt den jeweiligen Bedarf von 15 Krippenplätzen an den Kindergartenstandorten Friedberg- West und Wulfertshausen an.

 

2.   Die betroffenen Träger sind aufgefordert, zur Abdeckung dieses anerkannten (weiteren) Bedarfes die bauliche Umsetzung in eigener Bauherrnschaft durchzuführen:

 

--  es werden die erforderlichen Flächen zur Betreuung von 15 anerkannten Krippenplätzen in Höhe von 135 m² zHNF durch den Träger geschaffen,

--  für die Umsetzung dieses Raumprogrammes stellt die Stadt Friedberg verbindlich die Förderung in Aussicht, indem sie bis zur Erreichung der förderfähigen Investitionskosten die Baukosten hierauf zu 100% übernimmt. Entstandene Kosten über der Fördergrenze (Anmerkung: vorerst 501.240 €) werden nicht gefördert,

--  entsprechende (Bau)Planungen zur Darstellung und Darlegung der geplanten baulichen Umsetzung habe unter Einschaltung der Stadt Friedberg sowie der Fachbehörden umgehend durch die Träger zu erfolgen,

--  es ist eine kostengünstige Umsetzung des jeweilig erforderlichen Raumprogrammes zu realisieren, und

--  eine zeitoptimierte Realisation ist anzustreben. Die anerkannten neuen Krippenplätze sind baldmöglichst zur Verfügung zu stellen.

 

3.   Die jeweiligen Zuschussanträge müssen über die Stadt Friedberg rechtszeitig bis 30.04.2013 an die Regierung von Schwaben gestellt werden. Der fördertechnische Abschluss (verwendungsnachweis) der Maßnahmen hat bis zum 31.12.2014 zu erfolgen.

 

4.   Die jeweilige Mittelbereitstellung wird hiermit verbindlich festgelegt. Die Finanzierung soll im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen, sobald die Mittelabflusspläne konkret festgelegt sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              28

     

Persönlich beteiligt Art. 49 GO:

 

FrV Hatzold

FrV Rockelmann

 

Abwesend:

 

StR Bante

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner