Sitzung: 21.02.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 28
1.
Die
Stadt Friedberg erkennt den jeweiligen Bedarf von 15 Krippenplätzen an den
Kindergartenstandorten Friedberg- West und Wulfertshausen an.
2.
Die
betroffenen Träger sind aufgefordert, zur Abdeckung dieses anerkannten
(weiteren) Bedarfes die bauliche Umsetzung in eigener Bauherrnschaft
durchzuführen:
-- es
werden die erforderlichen Flächen zur Betreuung von 15 anerkannten Krippenplätzen
in Höhe von 135 m² zHNF durch den Träger geschaffen,
-- für
die Umsetzung dieses Raumprogrammes stellt die Stadt Friedberg verbindlich die
Förderung in Aussicht, indem sie bis zur Erreichung der förderfähigen
Investitionskosten die Baukosten hierauf zu 100% übernimmt. Entstandene Kosten
über der Fördergrenze (Anmerkung: vorerst
501.240 €) werden nicht gefördert,
-- entsprechende
(Bau)Planungen zur Darstellung und Darlegung der geplanten baulichen Umsetzung
habe unter Einschaltung der Stadt Friedberg sowie der Fachbehörden umgehend
durch die Träger zu erfolgen,
-- es
ist eine kostengünstige Umsetzung des jeweilig erforderlichen Raumprogrammes zu
realisieren, und
-- eine
zeitoptimierte Realisation ist anzustreben. Die anerkannten neuen Krippenplätze
sind baldmöglichst zur Verfügung zu stellen.
3.
Die
jeweiligen Zuschussanträge müssen über die Stadt Friedberg rechtszeitig bis
30.04.2013 an die Regierung von Schwaben gestellt werden. Der fördertechnische
Abschluss (verwendungsnachweis) der Maßnahmen hat bis zum 31.12.2014 zu
erfolgen.
4.
Die
jeweilige Mittelbereitstellung wird hiermit verbindlich festgelegt. Die
Finanzierung soll im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen, sobald die
Mittelabflusspläne konkret festgelegt sind.