Sitzung: 21.02.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Der Stadtrat beschließt die Herausnahme der Grundstücke FlNrn. 738/2 (Teilfl.) und 738/5 (Teilfl.) aus dem Geltungsbereich und die Miteinbeziehung je einer Teilfläche der Grundstücke FlNr. 726/65 und 726/71der Gemarkung Friedberg in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 51/V für das Gebiet südlich der Keltenstraße, westlich der Karl-Lindner-Straße und östlich des Mezgerwäldchens (Baugebiet "Nord-West") in Friedberg.
Der Bebauungsplanumgriff umfasst somit nun die Grundstücke FlNrn. 721 (Teilfl.), 726/65 (Teilfl.), 726/71 (Teilfl.) 727, 727/1, 727/2, 2316/3 (Teilfl.) und 2316/4 der Gemarkung Friedberg. Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 21.02.2013 stark umrandet gekennzeichnet.