Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/06.12.2012

Abfallrecht

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 06.12.2012 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet.

Die Untersuchung wurde vom Vorhabenträger beauftragt. Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen werden Eingang in den Bebauungsplan finden.

Die Aussagen im Umweltbericht, wonach davon ausgegangen wird, dass es ohne das Vorhaben zu keinen Analysen und Untersuchungen der dortigen Ablagerungen kommen wird, sind anzupassen.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/14.12.2012

Die Stellungnahme des Wasserwirtschafsamtes Donauwörth vom 14.12.2012 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet.

Die Untersuchung wurde vom Vorhabenträger beauftragt. Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen werden Eingang in den Bebauungsplan finden.

 

 

A-3) Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisbrandrat/21.11.2012

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 21.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Gem. den genannten Inhalten der Richtlinie ist der Nachweis der Löschwasserversorgung nicht unbedingt erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die Löschwasserversorgung durch das benachbarte Gewerbegebiet gegeben ist und auch die örtliche Feuerwehr entsprechend ausgestattet ist. Hierzu ist vom Vorhabenträger eine detaillierte Einschätzung der Friedberger Feuerwehr einzuholen.

Die PV- Anlage wird in einem Abstand von mind. 20 m von ST 2051 errichtet. Zwischen Modulreihen und Fahrbahn befindet sich eine 10 m breite Fläche für Anpflanzungen. Anschließend folgt die Einzäunung der Anlage. Es ist dabei unwahrscheinlich, dass bei Unfällen Fahrzeuge zwischen die Module gelangen können.

Die Anlage wird digital aufgeplant. Darin sind auch die Leitungen erfasst. Diese Pläne können vom Anlagenbetreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.

 

 

A-4) Staatl. Bauamt Augsburg/08.11.2012

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 08.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung des Staatl. Bauamtes, die Bauverbotszone (20 m) und die Baubeschränkungszone (40 m) in der Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen, wird nachgekommen.

 

 

A-5) DB Energie GmbH München/05.12.2012

Die Stellungnahme der DB Energie GmbH, München vom 05.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-6) Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München/15.11.2012

Die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes vom 15.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Die vorgesehene Solaranlage befindet sich südlich der Bahnlinie. Die Entfernung zwischen Gleisanlagen und Anlagenteile beträgt über 100 m. Zwischen PV-Anlage und der Bahn erfolgen - neben bestehenden Gehölzen - zusätzliche Anpflanzungen. Die Solarmodule der PV-Anlage werden nach Süden ausgerichtet. Reflexionen, welche auf den Bahnverkehr einwirken könnten sind damit auszuschließen.

Westlich der geplanten Anlage - der Abstand zur nächsten Leitung beträgt ca. 60 m - verlaufen Freileitungen. Darunter befindet sich auch eine Leitung der Deutschen Bahn AG. Die DB Netze hat als Verfahrensbeteiligte auch die Belange der DB Energie GmbH geprüft und keine Einwände gegenüber der Planung.

Nördlich der PV-Anlage schließen die erforderlichen Ausgleichsflächen an. Zwischen dieser Fläche und der Bahn verläuft ein Fuß- und Radweg parallel zur Bahnlinie. Innerhalb der Ausgleichsfläche sollen im direkten Anschluss an die PV-Anlage sowie an den westlich gelegenen Gehölzbestand weitere "waldrandartige" Anpflanzungen erfolgen. Die erforderlichen Sicherheitsabstände werden dabei beachtet. Eine Beeinträchtigung der Bahnlinie ist mit den Maßnahmen nicht verbunden. Hierzu ist auf die zustimmende Stellungnahme der DB Energie GmbH zu verweisen.

 

 

A-7) Bayer. Bauernverband/29.112012

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 29.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Bradl GbR/15.11.2012

Die Stellungnahme der Bradl GmbH vom 15.11.2012 wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Grunderwerbs für den geplanten Geh- und Radweg fanden bereits Gespräche zwischen der Stadt Friedberg und dem Eigentümer statt. Dabei wurde vereinbart, dass die vorgesehene Fläche für den Geh- und Radweg von der Stadt Friedberg erworben werden kann und für die Realisierung des Geh- und Radweges  zur Verfügung steht.

 

 

B-2) Robert Meyer und Marion Meyer-Jung/04.12.2012

Die Stellungnahme von Herrn Robert Meyer und Frau Marion Meyer-Jung vom 04.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Auch im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 41/II werden Gehölze zu entfernen sein. Dies hat nach den gesetzlichen Vorgaben außerhalb der Brutzeit der Vögel zu erfolgen.

Der Bebauungsplan setzt insgesamt 6.457 m² Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Diese Flächen sind zu 50 % zu bepflanzen. Dies bedeutet eine tatsächliche Gehölzfläche im Umfang von ca. 3.200 m². Diese befinden sich im Norden, Süden und auch im Osten der geplanten Anlage. Dort ist ein 5 m breiter Streifen zum Anpflanzen entlang der Ortsverbindungsstraße Wiffertshausen - Staatsstraße definiert.

Ergänzend ist es Ziel, auf den nördlich gelegen Ausgleichsflächen im Anschluss an die dortigen Gehölzbestände waldrandartige Vorpflanzungen zu  entwickeln.

Insgesamt kompensieren die festgesetzten Anpflanzungen zu rodende Gehölze und stellen damit wieder Lebensräume für Vögel sicher.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Bante

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner