Sitzung: 21.02.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/06.12.2012
Abfallrecht
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 06.12.2012 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet.
Die Untersuchung wurde vom Vorhabenträger beauftragt. Die sich daraus
ergebenden Schlussfolgerungen werden Eingang in den Bebauungsplan finden.
Die Aussagen im
Umweltbericht, wonach davon ausgegangen wird, dass es ohne das Vorhaben zu
keinen Analysen und Untersuchungen der dortigen Ablagerungen kommen wird, sind
anzupassen.
A-2)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/14.12.2012
Die Stellungnahme des Wasserwirtschafsamtes Donauwörth vom 14.12.2012 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet.
Die Untersuchung wurde vom Vorhabenträger beauftragt. Die sich daraus
ergebenden Schlussfolgerungen werden Eingang in den Bebauungsplan finden.
A-3) Landratsamt
Aichach-Friedberg – Kreisbrandrat/21.11.2012
Die Stellungnahme
des Kreisbrandrates vom 21.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Gem. den
genannten Inhalten der Richtlinie ist der Nachweis der Löschwasserversorgung
nicht unbedingt erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die
Löschwasserversorgung durch das benachbarte Gewerbegebiet gegeben ist und auch
die örtliche Feuerwehr entsprechend ausgestattet ist. Hierzu ist vom
Vorhabenträger eine detaillierte Einschätzung der Friedberger Feuerwehr
einzuholen.
Die PV- Anlage
wird in einem Abstand von mind. 20 m von ST 2051 errichtet. Zwischen
Modulreihen und Fahrbahn befindet sich eine 10 m breite Fläche für
Anpflanzungen. Anschließend folgt die Einzäunung der Anlage. Es ist dabei
unwahrscheinlich, dass bei Unfällen Fahrzeuge zwischen die Module gelangen
können.
Die Anlage wird
digital aufgeplant. Darin sind auch die Leitungen erfasst. Diese Pläne können
vom Anlagenbetreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.
A-4) Staatl. Bauamt Augsburg/08.11.2012
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
Augsburg vom 08.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung des Staatl. Bauamtes, die
Bauverbotszone (20 m) und die Baubeschränkungszone (40 m) in der
Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen, wird nachgekommen.
A-5) DB Energie
GmbH München/05.12.2012
Die Stellungnahme der DB Energie GmbH, München vom 05.12.2012 wird zur
Kenntnis genommen.
A-6) Eisenbahn-Bundesamt,
Außenstelle München/15.11.2012
Die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes vom 15.11.2012 wird zur
Kenntnis genommen.
Die vorgesehene Solaranlage befindet sich südlich der Bahnlinie. Die
Entfernung zwischen Gleisanlagen und Anlagenteile beträgt über 100 m. Zwischen
PV-Anlage und der Bahn erfolgen - neben bestehenden Gehölzen - zusätzliche
Anpflanzungen. Die Solarmodule der PV-Anlage werden nach Süden ausgerichtet.
Reflexionen, welche auf den Bahnverkehr einwirken könnten sind damit
auszuschließen.
Westlich der geplanten Anlage - der Abstand zur nächsten Leitung beträgt
ca. 60 m - verlaufen Freileitungen. Darunter befindet sich auch eine Leitung
der Deutschen Bahn AG. Die DB Netze hat als Verfahrensbeteiligte auch die
Belange der DB Energie GmbH geprüft und keine Einwände gegenüber der Planung.
Nördlich der PV-Anlage schließen die
erforderlichen Ausgleichsflächen an. Zwischen dieser Fläche und der Bahn
verläuft ein Fuß- und Radweg parallel zur Bahnlinie. Innerhalb der
Ausgleichsfläche sollen im direkten Anschluss an die PV-Anlage sowie an den
westlich gelegenen Gehölzbestand weitere "waldrandartige"
Anpflanzungen erfolgen. Die erforderlichen Sicherheitsabstände werden dabei
beachtet. Eine Beeinträchtigung der Bahnlinie ist mit den Maßnahmen nicht
verbunden. Hierzu ist auf die zustimmende Stellungnahme der DB Energie GmbH zu
verweisen.
A-7) Bayer. Bauernverband/29.112012
Die Stellungnahme des Bayerischen
Bauernverbandes vom 29.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.
B-1) Bradl GbR/15.11.2012
Die Stellungnahme der Bradl GmbH vom 15.11.2012 wird zur Kenntnis
genommen. Hinsichtlich des Grunderwerbs für den geplanten Geh- und Radweg
fanden bereits Gespräche zwischen der Stadt Friedberg und dem Eigentümer statt.
Dabei wurde vereinbart, dass die vorgesehene Fläche für den Geh- und Radweg von
der Stadt Friedberg erworben werden kann und für die Realisierung des Geh- und
Radweges zur Verfügung steht.
B-2) Robert Meyer und Marion Meyer-Jung/04.12.2012
Die Stellungnahme von Herrn Robert Meyer und Frau Marion Meyer-Jung vom
04.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Auch im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 41/II werden Gehölze zu entfernen
sein. Dies hat nach den gesetzlichen Vorgaben außerhalb der Brutzeit der Vögel
zu erfolgen.
Der Bebauungsplan setzt insgesamt 6.457 m² Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern fest. Diese Flächen sind zu 50 % zu bepflanzen. Dies
bedeutet eine tatsächliche Gehölzfläche im Umfang von ca. 3.200 m². Diese
befinden sich im Norden, Süden und auch im Osten der geplanten Anlage. Dort ist
ein 5 m breiter Streifen zum Anpflanzen entlang der Ortsverbindungsstraße
Wiffertshausen - Staatsstraße definiert.
Ergänzend ist es Ziel, auf den nördlich gelegen Ausgleichsflächen im
Anschluss an die dortigen Gehölzbestände waldrandartige Vorpflanzungen zu entwickeln.
Insgesamt kompensieren die festgesetzten Anpflanzungen zu rodende
Gehölze und stellen damit wieder Lebensräume für Vögel sicher.