Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer 29. Änderung des Flächennutzungs– und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg – Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen gem. § 5 Abs. 2 b) BauGB.

 

Grundlage für die Planung sind die in der Stadtratssitzung am 26.04.2012 festgelegten und in der Standortanalyse zur Ausweisung von Windkraftanlagen des Büros Brugger Aichach vorgeschlagenen Konzentrationsflächen, die auch an den Regionalen Planungsverband Augsburg zur Fortschreibung des Teilkapitels BIV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ gemeldet wurden.

 

Mit der Planung wird das Planungsbüro Brugger, Aichach auf Grundlage des Honorarangebotes vom 05.02.2013 beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Bante

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner