Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

  1. Der Geltungsbereich wird zur Umsetzung der Ausgleichsflächen für den Geh- und Radweg um eine Teilfläche von 784 m² des Grundstücks FlNr. 1413 der Gemarkung Rohrbach erweitert. Die Lage ist im Plan „Teilbereich 2“ des Bebauungsplanentwurfs vom 21.02.2013 stark umrandet dargestellt. Der Plan „Teilbereich 2“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

  1. Der Stadtrat billigt den vom Büro Brugger – Landschafts-architekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach, überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Grünordnungsplan Nr. 41/II für das Gebiet südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt, nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Bebauungsplanes Nr. 41 in der Gemarkung Wiffertshausen (Sondergebiet "Photovoltaikfreiflächenanlage" und Ausbau des südlichen Teilabschnittes der Ortsverbindungsstraße zwischen Staatsstraße 2051 und Wiffertshausen einschließlich Neubau eines Rad- und Gehweges) vom 25.10.2012 in der Fassung vom 21.02.2013 und die revidierte Begründung sowie den Umweltbericht vom 21.02.2013.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Bante

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner