Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom

25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) (FN BayRS 2024-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 22.12.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.01.2013, wird wie folgt geändert:

 

  1. Die Gebietsabflussbeiwertkarte Nr. 5 „FDB-SÜD“ mit Stand vom 16.12.2008 wird durch die Gebietsabflussbeiwertkarte Nr. 5 „FDB-SÜD“ mit Stand vom 27.03.2013 ersetzt.

  2. Die Gebietsabflussbeiwertkarte Nr. 8 „STÄTZLING“ mit Stand vom 16.12.2008 wird durch die Gebietsabflussbeiwertkarte Nr. 8 „STÄTZLING“ mit Stand vom 27.03.2013 ersetzt.

  3. Die Gebietsabflussbeiwertkarte Nr. 12 „PAAR / HARTHAUSEN“ mit Stand vom 16.12.2008 wird durch die Gebietsabflussbeiwertkarte Nr. 12 „PAAR / HARTHAUSEN“ mit Stand vom 27.03.2013 ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.06.2013 in Kraft.

 

 

Friedberg, den 22.04.2013

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StRin Becke