Sitzung: 18.04.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2013/091
1. Die voraussichtliche Belegungssituation im neuen Betreuungsjahr 2013/2014 ab September 2013 wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der aufgezeigten Problematik einer zeitnahen Verwirklichung des vorgesehenen Krippenanbaues am Kindergarten Maria Alber in Friedberg-West wird der Realisation der Kinderkrippengruppe am neuen Standort in Friedberg Mitte (Aufstockung des Kindergarten St. Franziskus) an der Hermann-Löns-Straße zugestimmt. Die mit Stadtratsbeschluss vom 21.Februar 2013 zugesagten Zuschussmodalitäten gelten unverändert weiter. Die Kosten der Interimslösung werden den förderfähigen Kosten hinzugerechnet.
3.
Die
Stadt Friedberg erkennt den weiteren Bedarf von zusätzlichen neuen 15
Krippenplätzen am Kindergartenstandort Friedberg-Mitte, Kindergarten St. Franziskus, an. Dabei ist der Träger aufgefordert,
zur Abdeckung dieses anerkannten (weiteren) Bedarfes die bauliche Umsetzung in
eigener Bauherrnschaft durchzuführen:
-- es
werden die erforderlichen Flächen zur Betreuung von 15 anerkannten
Krippenplätzen in Höhe von 135 m² zHNF durch den Träger geschaffen,
-- für
die Umsetzung dieses Raumprogrammes stellt die Stadt Friedberg verbindlich die
Förderung in Aussicht, indem sie bis zur Erreichung der förderfähigen
Investitionskosten die Baukosten hierauf zu 100% übernimmt. Die Kosten der Interimslösung
werden diesen förderfähigen Kosten hinzugerechnet. Entstandene Kosten über
diese Fördergrenze werden nicht gefördert,
-- entsprechende
(Bau)Planungen zur Darstellung und Darlegung der geplanten baulichen Umsetzung
habe unter Einschaltung der Stadt Friedberg sowie der Fachbehörden umgehend
durch die Träger zu erfolgen,
-- es
ist eine kostengünstige Umsetzung des jeweilig erforderlichen Raumprogrammes zu
realisieren, und
-- eine
zeitoptimierte Realisation ist anzustreben. Die anerkannten neuen Krippenplätze
sind zum 1. September 2013 zur Verfügung
zu stellen.
-- Der
fördertechnische Abschluss (Verwendungsnachweis) der Maßnahme hat bis zum 31. Dezember
2014 zu erfolgen.
4. Die Mittelbereitstellung hierzu wird verbindlich festgelegt. Die Finanzierung soll im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen, sobald der Mittelabflussplan konkret festgelegt ist.
5.
Die
städtische mittelfristige Bedarfsplanung im Bereich der frühkindlichen
Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr gem. § 24 SGB VIII wird aktuell auf 164
Kinderkrippenbetreuungsplätze (bisher:
134 – StR-Beschlusslage Februar 2013) festgelegt.