Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.      Die voraussichtliche Belegungssituation im neuen Betreuungsjahr 2013/2014 ab September 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Aufgrund der aufgezeigten Problematik einer zeitnahen Verwirklichung des vorgesehenen Krippenanbaues am Kindergarten Maria Alber in Friedberg-West wird der Realisation der Kinderkrippengruppe am neuen Standort in Friedberg Mitte (Aufstockung des Kindergarten St. Franziskus) an der Hermann-Löns-Straße zugestimmt. Die mit Stadtratsbeschluss vom 21.Februar 2013 zugesagten Zuschussmodalitäten gelten unverändert weiter. Die Kosten der Interimslösung werden den förderfähigen Kosten hinzugerechnet.

 

3.      Die Stadt Friedberg erkennt den weiteren Bedarf von zusätzlichen neuen 15 Krippenplätzen am Kindergartenstandort Friedberg-Mitte, Kindergarten St. Franziskus, an. Dabei ist der Träger aufgefordert, zur Abdeckung dieses anerkannten (weiteren) Bedarfes die bauliche Umsetzung in eigener Bauherrnschaft durchzuführen:

 

--  es werden die erforderlichen Flächen zur Betreuung von 15 anerkannten Krippenplätzen in Höhe von 135 m² zHNF durch den Träger geschaffen,

--  für die Umsetzung dieses Raumprogrammes stellt die Stadt Friedberg verbindlich die Förderung in Aussicht, indem sie bis zur Erreichung der förderfähigen Investitionskosten die Baukosten hierauf zu 100% übernimmt. Die Kosten der Interimslösung werden diesen förderfähigen Kosten hinzugerechnet. Entstandene Kosten über diese Fördergrenze werden nicht gefördert,

--  entsprechende (Bau)Planungen zur Darstellung und Darlegung der geplanten baulichen Umsetzung habe unter Einschaltung der Stadt Friedberg sowie der Fachbehörden umgehend durch die Träger zu erfolgen,

--  es ist eine kostengünstige Umsetzung des jeweilig erforderlichen Raumprogrammes zu realisieren, und

--  eine zeitoptimierte Realisation ist anzustreben. Die anerkannten neuen Krippenplätze sind zum 1. September 2013  zur Verfügung zu stellen.

--  Der fördertechnische Abschluss (Verwendungsnachweis) der Maßnahme hat bis zum 31. Dezember 2014 zu erfolgen.

 

4.      Die Mittelbereitstellung hierzu wird verbindlich festgelegt. Die Finanzierung soll im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen, sobald der Mittelabflussplan konkret festgelegt ist.

 

5.      Die städtische mittelfristige Bedarfsplanung im Bereich der frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gem. § 24 SGB VIII wird aktuell auf 164 Kinderkrippenbetreuungsplätze (bisher: 134 – StR-Beschlusslage Februar 2013) festgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Becke

StRin Micheler-Jones

StRin Walkmann