Sitzung: 16.05.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2013/116
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-
prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für
die Jahresrechnung 2011 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der
Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2011 der
Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum
Schwaben.
3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2011 der Stadtwerke
Friedberg (Eigenbetrieb) erfolgte bereits am 17.01.2013 (VL 2013/004) durch den Stadtrat.