Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-

    prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für

    die Jahresrechnung 2011 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der      

    Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.

 

2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der

    Stadtrat  ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2011 der

    Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum  

    Schwaben.

 

3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2011 der Stadtwerke 

    Friedberg (Eigenbetrieb) erfolgte bereits am 17.01.2013 (VL 2013/004) durch den Stadtrat.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

3.BM Losinger

StR Trübenbacher