Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die 26. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg für den Bereich südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt, nördlich der Staatstraße 2051 und westlich der Ortsverbindungsstraße von Wiffertshausen nach Rederzhausen in der Gemarkung Wiffertshausen.

 

Die vom Büro Brugger – Landschaftsarchitekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 25.10.2012 in der Fassung vom 21.02.2013 und die revidierte Begründung mit dem Umweltbericht vom 21.02.2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StRin Brülls

StR Güntner