A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/02.04.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 02.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Naturschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Festlegung der außerhalb des
Bebauungsplangebietes erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt mit dem nächsten
Verfahrensschritt.
A-2) Polizeiinspektion
Friedberg/20.03.2013
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 20.03.2013 wird zur Kenntnis genommen. An der straßenverkehrsrechtlichen Ausgestaltung der Tempo-30-Zone wird festgehalten.
A-3) Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Augsburg/27.03.2013
Die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Augsburg vom 27.03.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die neu geplante Anbindung
an den landwirtschaftlichen Weg FlNr. 400/2 wird auf die regelmäßigen
Anforderungen solcher Wege ausgelegt. Um auch die Erschließung im Südosten zu
gewährleisten wird die Wegeführung im weiteren Verfahren noch angepasst.
Die Freihaltung von Einmündungsbereichen kann nicht im Rahmen der Bauleitplanung
entschieden werden, sondern ist Sache möglicher verkehrsrechtlicher Anordnungen
bei der konkreten Verkehrsgestaltung.
Die Festlegung der außerhalb des Bebauungsplangebietes erforderlichen
Ausgleichsflächen erfolgt mit dem nächsten Verfahrensschritt.
A-4) Bayer. Bauernverband/20.03.2013
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 20.03.2013 wird
zur Kenntnis genommen. Die neu geplante Anbindung an den landwirtschaftlichen
Weg FlNr. 400/2 wird auf die regelmäßigen Anforderungen solcher Wege ausgelegt.
Um auch die Erschließung im Südosten zu gewährleisten wird die Wegeführung im
weiteren Verfahren noch angepasst.
Die Freihaltung von Einmündungsbereichen kann nicht im Rahmen der
Bauleitplanung entschieden werden, sondern ist Sache möglicher
verkehrsrechtlicher Anordnungen bei der konkreten Verkehrsgestaltung.
Die privatrechtlichen Ansprüche der angrenzenden Eigentümer sowie die
gesetzlichen Abstände und eine ordnungsgemäße Pflege sind sicherzustellen.
A-5) Bund Naturschutz, Ortsgruppe Friedberg/03.03.2013
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 03.03.2013 wird zur Kenntnis
genommen. Die im Baugebiet vorgesehene Grünfläche reicht als Retentionsfläche
in ihrer Dimension aus und stattet gleichzeitig das Gebiet mit einer
attraktiven Grünzone aus. Grundsätzliches Ziel ist aber die Ausweisung von
Wohnbaugrundstücken, weshalb eine Vergrößerung der Grünfläche – auch aus
Kostengründen – nicht erfolgt.
Die Anregung zur Pflege der Wiesenflächen ist zu befürworten
und wird im Bebauungsplan aufgenommen.
A-6) Deutsche Telekom AG/21.03.2013
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 21.03.2013 wird zur
Kenntnis genommen.
An der Festsetzung, dass Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen sind, wird festgehalten. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB stellt klar, dass die Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen festgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um eine bundesrechtliche Vorschrift, womit der Hinweis der Deutschen Telekom fehlschlägt. Der Bayer. Gemeindetag teilt die Ansicht der Stadt Friedberg. Zudem geht auch § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des Telekommunikationsgesetztes (TKG) von einer regelmäßigen unterirdischen Verlegung aus. Eine oberirdische Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes, der Wohnqualität sowie der damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung und die Bepflanzung – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus.
A-7) Landratsamt
Aichach-Friedberg - Gesundheitsamt/26.03.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt
vom 26.03.2013 wird zur Kenntnis
genommen. In der Begründung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise
zur Regenwassernutzung aufgenommen. Die konkret erforderlichen Maßnahmen sind
erst im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens zu beachten und können in dieser
Form nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.
A-8) Lechwerke
AG/05.04.2013
Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 05.04.2013 wird zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Spartengespräche beachtet.
A-9) Stadtwerke
Augsburg/02.05.2013
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 02.05.2013 wird zur
Kenntnis genommen und im Bebauungsplan sowie im Rahmen der Spartengespräche
berücksichtigt.
A-10) Landratsamt
Aichach-Friedberg – Kreisbrandrat/08.05.2013
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 08.05.2013 wird zur Kenntnis
genommen.
A-11)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/10.05.2013
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 10.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.
B-1) Schreiben
Bürger /26.03.xxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 26.03.2013 wird zur Kenntnis
genommen. Die nördlich an das Baugebiet grenzenden Flächen sind im
Flächennutzungsplan als zukünftige Wohnbauflächen dargestellt. Eine Änderung
ist diesbezüglich nicht angedacht. Da eine Erschließung aus
eigentumsrechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist, berücksichtigt der
jetzige Bebauungsplan einen späteren straßenmäßigen Anschluss an die möglichen
zukünftigen Bauflächen. Darauf ist in der Begründung des Bebauungsplanes noch
einzugehen.
Wie eine solche zukünftige Erschließung dann konkret
erfolgen kann, wurde bislang nicht geprüft und steht momentan wegen der
fehlenden Umsetzungsmöglichkeit auch nicht zur Diskussion. Über diese Frage
wird zu entscheiden sein, sobald die Erschließung der dortigen Flächen in
Angriff genommen werden soll. Inwiefern zukünftige Anlieger dann Einwände gegen
die Straßenverlängerung vorbringen könnten, kann seitens der Stadt Friedberg
nicht beeinflusst werden.
B-2) Schreiben Bürger /02.04.2013 xxxx
xxxxxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxxx xxx xxxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxx vom 02.04.2013 wird
zur Kenntnis genommen. Die nördlich an das Baugebiet grenzenden Flächen sind im
Flächennutzungsplan als zukünftige Wohnbauflächen dargestellt. Eine Änderung
ist diesbezüglich nicht angedacht; dies betrifft auch eine Erweiterung der dort
vorgesehenen Flächen, die ohnehin erst über eine Änderung des
Flächennutzungsplanes geschehen müsste und in diesem Rahmen zu beantragen wäre.
Da eine Erschließung aus eigentumsrechtlichen Gründen derzeit nicht möglich
ist, kann auch keine Aussage zu einem möglichen Umsetzungszeitpunkt getroffen
werden. Der jetzige Plan berücksichtigt aber einen späteren straßenmäßigen
Anschluss an die möglichen zukünftigen Bauflächen. Darauf ist in der Begründung
des Bebauungsplanes noch einzugehen.
B-3) Scheiben
Bürger/30.03.2013 xxxxx xxx xxxxxxx xxxxxxx xxx
xxxxxxxx xxßx xxxxxxx
xxxxxxxx xxx xxxxxxxx
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen. Die Stadtwerke Friedberg haben für den gesamten Bereich des
Einzugsbereichs Stätzling-Süd durch hydrodynamische Kanalnetzberechnungen die
Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes überprüfen lassen. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass das Kanalnetz im gesamten Bereich ausreichend dimensioniert
ist. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass auch für das geplante Baugebiet und
das daraus resultierende Abwasser ausreichende Kapazitäten zur Verfügung
stehen.
Die Stadtwerke Friedberg haben
bei der Planung der Entwässerung des Baugebietes als Vorgabe gegeben, dass die
zur Verfügung stehenden zusätzlichen Kapazitäten nur zu 20 % ausgenutzt werden
dürfen. Dadurch stehen im Kanalnetz ausreichende Reserven zur Verfügung.
Aus dem Bereich der Anwesen der
Unterzeichner sind bislang keine der geschilderten Problem mit Rückstau aus dem
Kanal und Überflutung von Kellern bekannt. Grundsätzlich ist hierzu zu sagen,
dass nach der Entwässerungssatzung der Stadt Friedberg und auch nach den Regeln
der Technik jedes Baugrundstück sich selbst gegen Rückstau zu sichern hat.
Solche Rückstausicherungen sind jedoch in der Praxis gerade bei älteren
Gebäuden nicht vorhanden. Dies führt dann bei stärkeren Regenfällen zu den
geschilderten Problemen. Jedoch sind dafür ausdrücklich weder die Stadt noch
die Stadtwerke Friedberg verantwortlich.
Selbstverständlich bleibt
festzuhalten, dass jede weitere Einleitung die Reserven des Kanalnetzes
verringert. Bei der Bemessung des Kanalnetzes werden von den Stadtwerken
bestimmte Regenereignisse zugrunde gelegt. Für diese sog. Bemessungsregen ist
das Kanalnetz ausreichend dimensioniert. Bei darüber hinaus stärkeren
Regenereignissen kann es jedoch zum Rückstau im Kanal kommen, auch theoretisch
künftig häufiger, wenn aus dem Baugebiet zusätzliches Abwasser eingeleitet
wird. Wie bereits ausgeführt obliegt es jedoch ausschließlich den
Grundstückseigentümern, sich gegen einen solchen Rückstau zu sichern.
Im Ergebnis bleibt
festzustellen, dass durch die vorliegenden Kanalnetzberechnungen und die daraus
resultierenden Rückhaltemaßnahmen im Baugebiet die rechtlichen Belange der
Anschließer am bestehenden Kanalnetz ausreichend gewahrt sind.