Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Abweichung von § 5 Satz 2 der
Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg
hinsichtlich des Einbaus von zwei Dachflächenfenstern in einer Dachfläche
zu erteilen,
- die Erteilung einer Abweichung von § 7
Satz 2 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von
Friedberg zur Ausführung von 1,25 m breiten Fenstern als einflügelige
Holzelemente mit Mittelsprosse abzulehnen.