Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. die Abweichung von § 5 Satz 2 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg hinsichtlich des Einbaus von zwei Dachflächenfenstern in einer Dachfläche zu erteilen,

 

  1. die Erteilung einer Abweichung von § 7 Satz 2 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg zur Ausführung von 1,25 m breiten Fenstern als einflügelige Holzelemente mit Mittelsprosse abzulehnen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              12

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter Bürgermeister Losinger           entschuldigt