Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zum Bau eines neuen Baubetriebshofes im Bereich westlich der Deponie "Lueg ins Land" und südlich der Münchner Straße (Staatsstraße 2051) in Friedberg.

 

Die vom Büro Stadt Land Fritz – Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, Friedberg gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 17.01.2013 in der Fassung vom 13.06.2013 und die revidierte Begründung vom 13.06.2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

3.BM Losinger

StR Schrall