Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/03.03.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 03.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

Naturschutz


Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes Gewicht beizumessen.

Trotz dieser besonderen Gewichtung unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:

 

  • Die Stadt Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
  • Die PV-Anlage wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil der Betriebsanlage
  • Die Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
  • Am geplanten Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
    Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.

 

Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am projektierten Standort zwingend erforderlich.

 

Minimierung der Eingriffe im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:

  • Das Vorhaben wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich platziert.
  • Die Fläche der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
  • Gleichzeitig werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und Landschaft zusätzlich minimieren lässt.

 

Arten- und Biotopschutzprogramm

Aufgrund der direkten Zuordnung der PV-Anlage zur vorhandenen Kläranlage „Mittlere Paar“ wird der Belang der Nutzung der erneuerbaren Energien im vorliegenden Fall höher gewichtet als die Belange des Biotopverbundes.

 

Aufgrund der Breite der Anlage von ca. 100 m und dem in diesem Bereich ca. 500 m breiten Talraum (zwischen Bahnlinie und Verbindungsstraße Harthausen-Dasing) bleibt die Biotopverbundfunktion des Tales weitgehend bestehen. Eine Vernetzung der weiter nördlich und südlich gelegenen Brutnachweise von Wiesenbrütern ist daher weiter hin möglich.

 

Insbesondere für typische Wiesenvögel z. B. Kiebitz sind Reaktionen auf die Silhouetten der Anlagen nicht völlig auszuschließen.

Der Silhouetteneffekt wird jedoch maßgeblich von der Höhe der Anlage, dem Landschaftsrelief und dem Vorhandensein von Vertikalstrukturen bestimmt. Aufgrund der relativ geringen Gesamthöhe der PV-Anlage von maximal 3,00 m ist jedoch kein weitreichendes Meideverhalten zu erwarten. Etwaige Störungen sind somit auf den Aufstellungsbereich und den unmittelbaren Umgebungsbereich beschränkt. Diese Flächen können ihren Wert als Rast- und Nisthabitat insbesondere für Wiesenbrüter verlieren. Quantifizieren lässt sich dieser Effekt derzeit jedoch noch nicht. (Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007, Seite 27)

 

Um die Scheuchwirkung auf Wiesenvögel möglichst gering zu halten, beschränkt sich die Eingrünung auf den direkten Randbereich der Anlage. Die sonstigen Flächen werden als Offenland gestaltet und tragen zur Strukturanreicherung des Talraumes bei. Insbesondere durch die Anlage von Mulden und die Entwicklung von Hochstaudenfluren wird der Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert und somit für die Zielarten des Biotopverbundes (z. B. Dunkler Ameisenbläuling, Grüne Keiljungfer und diverse Heuschreckenarten u.a.) aufgewertet. Hiervon profitieren auch die wiesenbrütenden Vogelarten.

 

Aufgrund der Entwicklung von extensivem Grünland unter den Modulen ist die Fläche auch weiterhin für diverse Arten als Lebensraum nutzbar z. B. ist die Nutzung der Freiflächen zwischen den Modulen als Brutplätze durch Arten wie die Feldlerche bekannt (Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007)

 

Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die geplante PV-Anlage befindet sich im Randbereich, der im Flächennutzungs- und Landschaftsplan dargestellten potentielle Ausgleichsflächen der Priorität 1 zur Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen. Der östliche Teil des Planungsgebietes wird als ökologische Ausgleichsfläche gestaltet. Der mit der PV-Anlagen überstellte Bereich ragt ca. 100 m weit in den ca. 500 m breiten Talraum. Die Fläche unter der PV-Anlage bleibt größten Teils unversiegelt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen erscheint die Ansiedlung der PV-Anlage vertretbar, da der Bereich zur Umsetzung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Vergleich zum Gesamttalraum nur geringfügig verkleinert wird.
Bei der Darstellung im FNP ist als „potentielle Ausgleichsflächen“ ist nicht von einer flächendeckenden Gestaltung des Talraumes als Ausgleichsflächen auszugehen, vielmehr handelt es sich um einen „Suchbereich“ für die Ansiedlung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund der Größe des dargestellten Bereichs für potentielle Ausgleichsflächen und die nur geringfügige Reduzierung dieser Fläche stehen weiterhin ausreichend Flächen im Talraum zur Verfügung.

 

Planungskriterien zur Ausweisung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Die PV-Anlage befindet sich im Randbereich des Talraumes. Aufgrund dieser Randlage, der Einbindung der Anlage durch Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen und der geringen Flächengröße (Fläche des Sondergebiets ca. 0,8 ha), sowie dem direkten Bezug der Anlage zur Kläranlage Mittlere Paar ist entsprechend der Planungskriterien der Stadt Friedberg eine Entwicklung in Randbereich von Biotopverbundachsen möglich. Die für den Biotopverbund verbleibende Fläche gewährleistet diesen weiterhin.

 

Präzedenzfall

Die geplante Photovoltaikanlage ist eindeutig der Kläranlage Mittlere Paar zugeordnet. Die dient ausschließlich der Versorgung der Kläranlage und ist somit Teil des Kläranlagenbetriebes. Um dies zu verdeutlichen wird der Titel der Flächennutzungsplanänderung sowie der Titel des Bebauungsplanes um die Bezeichnung „Photovoltaikfreiflächenanlage zur Versorgung der Mittlere Paar“ ergänzt. Die produzierte Energiemenge wird dem Bedarf der Kläranlage entsprechen. Das Schaffen eines Präzedenzfalles für weitere PV-Anlage entlang der Bahnlinie im Paartal, kann damit ausgeschlossen werden.

 

Wasserrecht

Die Stellungnahme der Unteren Wasserrechtsbehörde vom 02.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.


A-2) Regierung von Schwaben – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung/08.04.2013

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 08.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

 

Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes Gewicht beizumessen.

Trotz dieser besonderen Gewichtung unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:

 

  • Die Stadt Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
  • Die PV-Anlage wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil der Betriebsanlage
  • Die Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
  • Am geplanten Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
    Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.

 

Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am projektierten Standort zwingend erforderlich.

 

Minimierung der Eingriffe im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:

  • Das Vorhaben wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich platziert.
  • Die Fläche der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
  • Gleichzeitig werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und Landschaft zusätzlich minimieren lässt.

 

Anbindung an geeignete Siedlungseinheit

Den Zielen der Regionalplanung die PV-Anlage an eine geeignete Siedlungseinheit anzubinden, wird durch den direkten Anschluss an das Gelände der Kläranlage ebenfalls entsprochen. Aufgrund der bestehenden Kläranlage besteht bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes.

Lage im vorbelasteten Bereich

Gemäß den Hinweisen der Obersten Baubehörde vom 14.01.2011 sind Freiflächenfotovoltaikanlagen in einem eng begrenzten Korridor beidseits von Eisenbahntrassen angesichts der Vorbelastung der Flächen möglich.
Die geplante Anlage entspricht diesen Vorgaben.

 

 

A-3) Regionaler Planungsverband Augsburg/08.04.2013

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 08.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

 

Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes Gewicht beizumessen.

Trotz dieser besonderen Gewichtung unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:

 

  • Die Stadt Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
  • Die PV-Anlage wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil der Betriebsanlage
  • Die Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
  • Am geplanten Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
    Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.

 

Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am projektierten Standort zwingend erforderlich.

 

Minimierung der Eingriffe im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:

  • Das Vorhaben wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich platziert.
  • Die Fläche der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
  • Gleichzeitig werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und Landschaft zusätzlich minimieren lässt.

 

Anbindung an geeignete Siedlungseinheit

Den Zielen der Regionalplanung die PV-Anlage an eine geeignete Siedlungseinheit anzubinden, wird durch den direkten Anschluss an das Gelände der Kläranlage ebenfalls entsprochen. Aufgrund der bestehenden Kläranlage besteht bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes.

Lage im vorbelasteten Bereich

Gemäß den Hinweisen der Obersten Baubehörde vom 14.01.2011 sind Freiflächenfotovoltaikanlagen in einem eng begrenzten Korridor beidseits von Eisenbahntrassen angesichts der Vorbelastung der Flächen möglich.
Die geplante Anlage entspricht diesen Vorgaben.

 

 

A-4) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/25.03.2013

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 25.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Die überplante Fläche ist in der Denkmalliste als ausgedehntes Grabhügelfeld der Hallstattzeit eingetragen.

Zur genaueren Lokalisierung möglicher archäologische Befunde wurde in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten eine Magnetometer-Prospektion auf der zu überplanenden Fläche durchgeführt. (Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Technische Dokumentation 2013-072/10068, geo.büro Dr. Tarasconi).
Im Rahmen der Untersuchung konnten keine archäologischen Befunde identifiziert werden.

Einer Nutzung der Flächen als Photovoltaikanlage steht somit aus denkmalpflegerischer Sicht nach Auffassung der Stadt Friedberg nichts im Wege.

 

 

A-5) DB Immobilien Services GmbH/03.04.2013

Die Stellungnahme der DB Immobilien Services GmbH vom 03.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch die Aufstellung der Photovoltaik-Module ist nicht gegeben. Zwar kann es aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg laut deren Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren je nach Sonnenstand zu einer kurzfristigen Blendung für Züge in Fahrtrichtung Dasing/Ingolstadt kommen. Allerdings liegt keine Verkehrsbeeinträchtigung vor, da es sich im betroffenen Bereich um einen geraden Streckenverlauf ohne Bahnübergänge o.ä. handelt.

 

 

A-6) Bund Naturschutz/03.03.2013

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 03.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes Gewicht beizumessen.

Trotz dieser besonderen Gewichtung unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:

 

  • Die Stadt Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
  • Die PV-Anlage wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil der Betriebsanlage
  • Die Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
  • Am geplanten Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
    Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.

 

Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am projektierten Standort zwingend erforderlich.

 

Minimierung der Eingriffe im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:

  • Das Vorhaben wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich platziert.
  • Die Fläche der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
  • Gleichzeitig werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und Landschaft zusätzlich minimieren lässt.

 

Arten- und Biotopschutzprogramm

Aufgrund der direkten Zuordnung der PV-Anlage zur vorhandenen Kläranlage „Mittlere Paar“ wird der Belang der Nutzung der erneuerbaren Energien im vorliegenden Fall höher gewichtet als die Belange des Biotopverbundes.

 

Aufgrund der Breite der Anlage von ca. 100 m und dem in diesem Bereich ca. 500 m breiten Talraum (zwischen Bahnlinie und Verbindungsstraße Harthausen-Dasing) bleibt die Biotopverbundfunktion des Tales weitgehend bestehen. Eine Vernetzung der weiter nördlich und südlich gelegenen Brutnachweise von Wiesenbrütern ist daher weiter hin möglich.

 

Insbesondere für typische Wiesenvögel z. B. Kiebitz sind Reaktionen auf die Silhouetten der Anlagen nicht völlig auszuschließen.

Der Silhouetteneffekt wird jedoch maßgeblich von der Höhe der Anlage, dem Landschaftsrelief und dem Vorhandensein von Vertikalstrukturen bestimmt. Aufgrund der relativ geringen Gesamthöhe der PV-Anlage von maximal 3,00 m ist jedoch kein weitreichendes Meideverhalten zu erwarten. Etwaige Störungen sind somit auf den Aufstellungsbereich und den unmittelbaren Umgebungsbereich beschränkt. Diese Flächen können ihren Wert als Rast- und Nisthabitat insbesondere für Wiesenbrüter verlieren. Quantifizieren lässt sich dieser Effekt derzeit jedoch noch nicht. (Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007, Seite 27)

 

Um die Scheuchwirkung auf Wiesenvögel möglichst gering zu halten, beschränkt sich die Eingrünung auf den direkten Randbereich der Anlage. Die sonstigen Flächen werden als Offenland gestaltet und tragen zur Strukturanreicherung des Talraumes bei. Insbesondere durch die Anlage von Mulden und die Entwicklung von Hochstaudenfluren wird der Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert und somit für die Zielarten des Biotopverbundes (z. B. Dunkler Ameisenbläuling, Grüne Keiljungfer und diverse Heuschreckenarten u.a.) aufgewertet. Hiervon profitieren auch die wiesenbrütenden Vogelarten.

 

Aufgrund der Entwicklung von extensivem Grünland unter den Modulen ist die Fläche auch weiterhin für diverse Arten als Lebensraum nutzbar z. B. ist die Nutzung der Freiflächen zwischen den Modulen als Brutplätze durch Arten wie die Feldlerche bekannt (Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007)

 

Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die geplante PV-Anlage befindet sich im Randbereich, der im Flächennutzungs- und Landschaftsplan dargestellten potentielle Ausgleichsflächen der Priorität 1 zur Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen. Der östliche Teil des Planungsgebietes wird als ökologische Ausgleichsfläche gestaltet. Der mit der PV-Anlagen überstellte Bereich ragt ca. 100 m weit in den ca. 500 m breiten Talraum. Die Fläche unter der PV-Anlage bleibt größten Teils unversiegelt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen erscheint die Ansiedlung der PV-Anlage vertretbar, da der Bereich zur Umsetzung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Vergleich zum Gesamttalraum nur geringfügig verkleinert wird.
Bei der Darstellung im FNP ist als „potentielle Ausgleichsflächen“ ist nicht von einer flächendeckenden Gestaltung des Talraumes als Ausgleichsflächen auszugehen, vielmehr handelt es sich um einen „Suchbereich“ für die Ansiedlung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund der Größe des dargestellten Bereichs für potentielle Ausgleichsflächen und die nur geringfügige Reduzierung dieser Fläche stehen weiterhin ausreichend Flächen im Talraum zur Verfügung.

 

Planungskriterien zur Ausweisung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Die PV-Anlage befindet sich im Randbereich des Talraumes. Aufgrund dieser Randlage, der Einbindung der Anlage durch Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen und der geringen Flächengröße (Fläche des Sondergebiets ca. 0,8 ha), sowie dem direkten Bezug der Anlage zur Kläranlage Mittlere Paar ist entsprechend der Planungskriterien der Stadt Friedberg eine Entwicklung in Randbereich von Biotopverbundachsen möglich. Die für den Biotopverbund verbleibende Fläche gewährleistet diesen weiterhin.

 

Präzedenzfall

Die geplante Photovoltaikanlage ist eindeutig der Kläranlage Mittlere Paar zugeordnet. Die dient ausschließlich der Versorgung der Kläranlage und ist somit Teil des Kläranlagenbetriebes. Um dies zu verdeutlichen wird der Titel der Flächennutzungsplanänderung sowie der Titel des Bebauungsplanes um die Bezeichnung „Photovoltaikfreiflächenanlage zur Versorgung der Mittlere Paar“ ergänzt. Die produzierte Energiemenge wird dem Bedarf der Kläranlage entsprechen. Das Schaffen eines Präzedenzfalles für weitere PV-Anlage entlang der Bahnlinie im Paartal, kann damit ausgeschlossen werden.

 

 

A-7) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/15.03.2013

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 15.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-8) Lechwerke AG/05.04.2013

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 05.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

3.BM Losinger

StR Schrall