Sitzung: 11.07.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2013/148
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/03.03.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 03.03.2013
wird zur Kenntnis genommen.
Naturschutz
Landschaftliches
Vorbehaltsgebiet
Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes
Gewicht beizumessen.
Trotz dieser besonderen Gewichtung
unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang
der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:
- Die Stadt
Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am
Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen
Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt
werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
- Die PV-Anlage
wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem
Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im
Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die
PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil
der Betriebsanlage
- Die
Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die
Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich
macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum
reduziert.
- Am geplanten
Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte
Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und
die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.
Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am
projektierten Standort zwingend erforderlich.
Minimierung
der Eingriffe im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:
- Das Vorhaben
wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich
platziert.
- Die Fläche
der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt
notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im
landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
- Gleichzeitig
werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und
Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und
Landschaft zusätzlich minimieren lässt.
Arten- und Biotopschutzprogramm
Aufgrund der direkten Zuordnung der
PV-Anlage zur vorhandenen Kläranlage „Mittlere Paar“ wird der Belang der
Nutzung der erneuerbaren Energien im vorliegenden Fall höher gewichtet als die
Belange des Biotopverbundes.
Aufgrund der Breite der Anlage von ca. 100 m
und dem in diesem Bereich ca. 500 m breiten Talraum (zwischen Bahnlinie und
Verbindungsstraße Harthausen-Dasing) bleibt die Biotopverbundfunktion des Tales
weitgehend bestehen. Eine Vernetzung der weiter nördlich und südlich gelegenen
Brutnachweise von Wiesenbrütern ist daher weiter hin möglich.
Insbesondere für typische Wiesenvögel z. B.
Kiebitz sind Reaktionen auf die Silhouetten der Anlagen nicht völlig
auszuschließen.
Der Silhouetteneffekt wird jedoch maßgeblich
von der Höhe der Anlage, dem Landschaftsrelief und dem Vorhandensein von
Vertikalstrukturen bestimmt. Aufgrund der relativ geringen Gesamthöhe der
PV-Anlage von maximal 3,00 m ist jedoch kein weitreichendes Meideverhalten zu
erwarten. Etwaige Störungen sind somit auf den Aufstellungsbereich und den
unmittelbaren Umgebungsbereich beschränkt. Diese Flächen können ihren Wert als
Rast- und Nisthabitat insbesondere für Wiesenbrüter verlieren. Quantifizieren
lässt sich dieser Effekt derzeit jedoch noch nicht. (Leitfaden zur
Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen,
ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007, Seite 27)
Um die Scheuchwirkung auf Wiesenvögel
möglichst gering zu halten, beschränkt sich die Eingrünung auf den direkten
Randbereich der Anlage. Die sonstigen Flächen werden als Offenland gestaltet
und tragen zur Strukturanreicherung des Talraumes bei. Insbesondere durch die
Anlage von Mulden und die Entwicklung von Hochstaudenfluren wird der Eingriff
in Natur und Landschaft kompensiert und somit für die Zielarten des
Biotopverbundes (z. B. Dunkler Ameisenbläuling, Grüne Keiljungfer und diverse
Heuschreckenarten u.a.) aufgewertet. Hiervon profitieren auch die
wiesenbrütenden Vogelarten.
Aufgrund der Entwicklung von extensivem
Grünland unter den Modulen ist die Fläche auch weiterhin für diverse Arten als
Lebensraum nutzbar z. B. ist die Nutzung der Freiflächen zwischen den Modulen
als Brutplätze durch Arten wie die Feldlerche bekannt (Leitfaden zur
Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen,
ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007)
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die
geplante PV-Anlage befindet sich im Randbereich, der im Flächennutzungs- und
Landschaftsplan dargestellten potentielle Ausgleichsflächen der Priorität 1 zur
Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen. Der östliche Teil des
Planungsgebietes wird als ökologische Ausgleichsfläche gestaltet. Der mit der
PV-Anlagen überstellte Bereich ragt ca. 100 m weit in den ca. 500 m
breiten Talraum. Die Fläche unter der PV-Anlage bleibt größten Teils
unversiegelt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen erscheint die Ansiedlung der
PV-Anlage vertretbar, da der Bereich zur Umsetzung von ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im Vergleich zum Gesamttalraum nur geringfügig verkleinert
wird.
Bei der Darstellung im FNP ist als „potentielle Ausgleichsflächen“ ist nicht
von einer flächendeckenden Gestaltung des Talraumes als Ausgleichsflächen
auszugehen, vielmehr handelt es sich um einen „Suchbereich“ für die Ansiedlung
ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund der Größe des dargestellten Bereichs
für potentielle Ausgleichsflächen und die nur geringfügige Reduzierung dieser
Fläche stehen weiterhin ausreichend Flächen im Talraum zur Verfügung.
Planungskriterien zur Ausweisung von
Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die PV-Anlage befindet sich im Randbereich
des Talraumes. Aufgrund dieser Randlage, der Einbindung der Anlage durch
Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen und der geringen Flächengröße (Fläche des
Sondergebiets ca. 0,8 ha), sowie dem direkten Bezug der Anlage zur Kläranlage
Mittlere Paar ist entsprechend der Planungskriterien der Stadt Friedberg eine
Entwicklung in Randbereich von Biotopverbundachsen möglich. Die für den
Biotopverbund verbleibende Fläche gewährleistet diesen weiterhin.
Präzedenzfall
Die geplante Photovoltaikanlage ist
eindeutig der Kläranlage Mittlere Paar zugeordnet. Die dient ausschließlich der
Versorgung der Kläranlage und ist somit Teil des Kläranlagenbetriebes. Um dies
zu verdeutlichen wird der Titel der Flächennutzungsplanänderung sowie der Titel
des Bebauungsplanes um die Bezeichnung „Photovoltaikfreiflächenanlage zur
Versorgung der Mittlere Paar“ ergänzt. Die produzierte Energiemenge wird dem
Bedarf der Kläranlage entsprechen. Das Schaffen eines Präzedenzfalles für
weitere PV-Anlage entlang der Bahnlinie im Paartal, kann damit ausgeschlossen
werden.
Wasserrecht
Die Stellungnahme der Unteren Wasserrechtsbehörde vom
02.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.
A-2) Regierung von
Schwaben – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung/08.04.2013
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 08.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Landschaftliches Vorbehaltsgebiet
Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes
Gewicht beizumessen.
Trotz dieser besonderen Gewichtung
unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang
der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:
- Die Stadt
Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am
Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen
Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt
werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
- Die PV-Anlage
wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem
Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im
Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die
PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil
der Betriebsanlage
- Die
Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die
Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich
macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum
reduziert.
- Am geplanten
Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte
Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und
die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.
Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am
projektierten Standort zwingend erforderlich.
Minimierung der Eingriffe im
Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:
- Das Vorhaben
wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich
platziert.
- Die Fläche
der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt
notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im
landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
- Gleichzeitig
werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und
Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und
Landschaft zusätzlich minimieren lässt.
Anbindung an geeignete Siedlungseinheit
Den Zielen der Regionalplanung die PV-Anlage
an eine geeignete Siedlungseinheit anzubinden, wird durch den direkten
Anschluss an das Gelände der Kläranlage ebenfalls entsprochen. Aufgrund der
bestehenden Kläranlage besteht bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes.
Lage im vorbelasteten Bereich
Gemäß den Hinweisen der Obersten Baubehörde
vom 14.01.2011 sind Freiflächenfotovoltaikanlagen in einem eng begrenzten
Korridor beidseits von Eisenbahntrassen angesichts der Vorbelastung der Flächen
möglich.
Die geplante Anlage entspricht diesen Vorgaben.
A-3) Regionaler
Planungsverband Augsburg/08.04.2013
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 08.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Landschaftliches Vorbehaltsgebiet
Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes
Gewicht beizumessen.
Trotz dieser besonderen Gewichtung
unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang
der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:
- Die Stadt
Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am
Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen
Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt
werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
- Die PV-Anlage
wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem
Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im
Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die
PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil
der Betriebsanlage
- Die
Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die
Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich
macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum
reduziert.
- Am geplanten
Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte
Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und
die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.
Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am
projektierten Standort zwingend erforderlich.
Minimierung der Eingriffe im
Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:
- Das Vorhaben
wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich
platziert.
- Die Fläche
der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt
notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im
landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
- Gleichzeitig
werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und
Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und
Landschaft zusätzlich minimieren lässt.
Anbindung an geeignete Siedlungseinheit
Den Zielen der Regionalplanung die PV-Anlage
an eine geeignete Siedlungseinheit anzubinden, wird durch den direkten
Anschluss an das Gelände der Kläranlage ebenfalls entsprochen. Aufgrund der
bestehenden Kläranlage besteht bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes.
Lage im vorbelasteten Bereich
Gemäß den Hinweisen der Obersten Baubehörde
vom 14.01.2011 sind Freiflächenfotovoltaikanlagen in einem eng begrenzten
Korridor beidseits von Eisenbahntrassen angesichts der Vorbelastung der Flächen
möglich.
Die geplante Anlage entspricht diesen Vorgaben.
A-4) Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/25.03.2013
Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 25.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Die überplante
Fläche ist in der Denkmalliste als ausgedehntes Grabhügelfeld der Hallstattzeit
eingetragen.
Zur genaueren
Lokalisierung möglicher archäologische Befunde wurde in Abstimmung mit dem
Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten eine
Magnetometer-Prospektion auf der zu überplanenden Fläche durchgeführt.
(Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Technische Dokumentation
2013-072/10068, geo.büro Dr. Tarasconi).
Im Rahmen der Untersuchung konnten keine archäologischen Befunde identifiziert
werden.
Einer Nutzung der
Flächen als Photovoltaikanlage steht somit aus denkmalpflegerischer Sicht nach
Auffassung der Stadt Friedberg nichts im Wege.
A-5) DB Immobilien Services GmbH/03.04.2013
Die Stellungnahme der DB Immobilien Services GmbH vom 03.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch die Aufstellung der Photovoltaik-Module ist nicht gegeben. Zwar kann es aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg laut deren Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren je nach Sonnenstand zu einer kurzfristigen Blendung für Züge in Fahrtrichtung Dasing/Ingolstadt kommen. Allerdings liegt keine Verkehrsbeeinträchtigung vor, da es sich im betroffenen Bereich um einen geraden Streckenverlauf ohne Bahnübergänge o.ä. handelt.
A-6) Bund
Naturschutz/03.03.2013
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 03.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Landschaftliches Vorbehaltsgebiet
Das Planungsgebiet liegt im landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet. Hier ist die Belange von Natur und Landschaft besonderes
Gewicht beizumessen.
Trotz dieser besonderen Gewichtung
unterliegen im vorliegenden Fall die naturschutzfachlichen Belange dem Belang
der Nutzung erneuerbarer Energien aus folgenden Gründen:
- Die Stadt
Friedberg hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am
Gesamtenergiebedarf zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die städtischen
Anlagen soweit als möglich mit eigenen Energiegewinnungsanlagen versorgt
werden. Die geplante PV-Anlage dient der Realisierung dieses Zieles.
- Die PV-Anlage
wurde so dimensioniert, dass die produzierte Energiemenge dem
Energiebedarf der Kläranlage entspricht. Die Überbauung der Flächen im
Talraum wird somit auf das vorort erforderliche Maß beschränkt. Die
PV-Anlage ist direkt an den Betrieb der Kläranlage gekoppelt und ist Teil
der Betriebsanlage
- Die
Einspeisung der Energie erfolgt auf dem Gelände der Kläranlage, was die
Anordnung der PV-Anlage in unmittelbarer Nähe der Kläranlage erforderlich
macht. Die notwendigen Leitungstrassen werden dadurch auf ein Minimum
reduziert.
- Am geplanten
Standort ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte durch die benachbarte
Lage der beiden Anlagen, wie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und
die Vereinfachung der betrieblichen Organisation.
Eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch der Kosten für Infrastruktur und Betreuung der Anlage gehen damit einher.
Die genannten Gründe machen eine Ansiedlung der PV-Anlage am
projektierten Standort zwingend erforderlich.
Minimierung
der Eingriffe im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet durch die Standortwahl:
- Das Vorhaben
wird in einem bereits durch Bahnlinie und Kläranlage vorbelasteten Bereich
platziert.
- Die Fläche
der Anlage (0,8 ha) wurde auf das zur Versorgung der Kläranlage unbedingt
notwendige Maß beschränkt. Dies reduziert die Eingriffe im
landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auf ein Minimum.
- Gleichzeitig
werden im Geltungsbereich der Anlage umfangreiche Eingrünungs- und
Ausgleichsmaßnahmen geplant, wodurch sich der Eingriff in Natur und
Landschaft zusätzlich minimieren lässt.
Arten- und Biotopschutzprogramm
Aufgrund der direkten Zuordnung der
PV-Anlage zur vorhandenen Kläranlage „Mittlere Paar“ wird der Belang der
Nutzung der erneuerbaren Energien im vorliegenden Fall höher gewichtet als die
Belange des Biotopverbundes.
Aufgrund der Breite der Anlage von ca. 100 m
und dem in diesem Bereich ca. 500 m breiten Talraum (zwischen Bahnlinie und
Verbindungsstraße Harthausen-Dasing) bleibt die Biotopverbundfunktion des Tales
weitgehend bestehen. Eine Vernetzung der weiter nördlich und südlich gelegenen
Brutnachweise von Wiesenbrütern ist daher weiter hin möglich.
Insbesondere für typische Wiesenvögel z. B.
Kiebitz sind Reaktionen auf die Silhouetten der Anlagen nicht völlig
auszuschließen.
Der Silhouetteneffekt wird jedoch maßgeblich
von der Höhe der Anlage, dem Landschaftsrelief und dem Vorhandensein von
Vertikalstrukturen bestimmt. Aufgrund der relativ geringen Gesamthöhe der
PV-Anlage von maximal 3,00 m ist jedoch kein weitreichendes Meideverhalten zu
erwarten. Etwaige Störungen sind somit auf den Aufstellungsbereich und den
unmittelbaren Umgebungsbereich beschränkt. Diese Flächen können ihren Wert als
Rast- und Nisthabitat insbesondere für Wiesenbrüter verlieren. Quantifizieren
lässt sich dieser Effekt derzeit jedoch noch nicht. (Leitfaden zur
Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen,
ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007, Seite 27)
Um die Scheuchwirkung auf Wiesenvögel
möglichst gering zu halten, beschränkt sich die Eingrünung auf den direkten
Randbereich der Anlage. Die sonstigen Flächen werden als Offenland gestaltet
und tragen zur Strukturanreicherung des Talraumes bei. Insbesondere durch die
Anlage von Mulden und die Entwicklung von Hochstaudenfluren wird der Eingriff
in Natur und Landschaft kompensiert und somit für die Zielarten des
Biotopverbundes (z. B. Dunkler Ameisenbläuling, Grüne Keiljungfer und diverse
Heuschreckenarten u.a.) aufgewertet. Hiervon profitieren auch die wiesenbrütenden
Vogelarten.
Aufgrund der Entwicklung von extensivem
Grünland unter den Modulen ist die Fläche auch weiterhin für diverse Arten als
Lebensraum nutzbar z. B. ist die Nutzung der Freiflächen zwischen den Modulen
als Brutplätze durch Arten wie die Feldlerche bekannt (Leitfaden zur
Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen,
ARGE Monitoring PV-Anlagen 28.11.2007)
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die
geplante PV-Anlage befindet sich im Randbereich, der im Flächennutzungs- und
Landschaftsplan dargestellten potentielle Ausgleichsflächen der Priorität 1 zur
Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen. Der östliche Teil des
Planungsgebietes wird als ökologische Ausgleichsfläche gestaltet. Der mit der
PV-Anlagen überstellte Bereich ragt ca. 100 m weit in den ca. 500 m
breiten Talraum. Die Fläche unter der PV-Anlage bleibt größten Teils
unversiegelt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen erscheint die Ansiedlung der
PV-Anlage vertretbar, da der Bereich zur Umsetzung von ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im Vergleich zum Gesamttalraum nur geringfügig verkleinert
wird.
Bei der Darstellung im FNP ist als „potentielle Ausgleichsflächen“ ist nicht
von einer flächendeckenden Gestaltung des Talraumes als Ausgleichsflächen auszugehen,
vielmehr handelt es sich um einen „Suchbereich“ für die Ansiedlung ökologischer
Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund der Größe des dargestellten Bereichs für
potentielle Ausgleichsflächen und die nur geringfügige Reduzierung dieser
Fläche stehen weiterhin ausreichend Flächen im Talraum zur Verfügung.
Planungskriterien zur Ausweisung von
Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die PV-Anlage befindet sich im Randbereich
des Talraumes. Aufgrund dieser Randlage, der Einbindung der Anlage durch
Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen und der geringen Flächengröße (Fläche des
Sondergebiets ca. 0,8 ha), sowie dem direkten Bezug der Anlage zur Kläranlage
Mittlere Paar ist entsprechend der Planungskriterien der Stadt Friedberg eine
Entwicklung in Randbereich von Biotopverbundachsen möglich. Die für den
Biotopverbund verbleibende Fläche gewährleistet diesen weiterhin.
Präzedenzfall
Die geplante Photovoltaikanlage ist
eindeutig der Kläranlage Mittlere Paar zugeordnet. Die dient ausschließlich der
Versorgung der Kläranlage und ist somit Teil des Kläranlagenbetriebes. Um dies
zu verdeutlichen wird der Titel der Flächennutzungsplanänderung sowie der Titel
des Bebauungsplanes um die Bezeichnung „Photovoltaikfreiflächenanlage zur
Versorgung der Mittlere Paar“ ergänzt. Die produzierte Energiemenge wird dem
Bedarf der Kläranlage entsprechen. Das Schaffen eines Präzedenzfalles für
weitere PV-Anlage entlang der Bahnlinie im Paartal, kann damit ausgeschlossen
werden.
A-7)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/15.03.2013
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 15.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.
A-8) Lechwerke
AG/05.04.2013
Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 05.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.