Sitzung: 11.07.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2013/176
A-1) Staatliches
Bauamt Augsburg/19.06.2013
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 19.06.2013 mit der Feststellung, dass die Beschränkungszone und die Bauverbotszone im Flächennutzungsplan richtig eingetragen sind, wird zur Kenntnis genommen.
A-2) Regierung von
Schwaben, Raumordnung, Regional- und Landesplanung/01.07.2013
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung,
Regional- und Landesplanung vom 01.07.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die in
der angesprochenen Stellungnahme vom 18.04.2013 geforderte Darstellung der
verbindlich festgelegten Ziele der Regionalplanung ist in der vorliegenden
Begründung eingearbeitet.
A-3) Regionaler
Planungsverband Augsburg/02.07.2013
Die Stellungnahme vom 02.07.2013 durch den Regionalen Planungsverband Augsburg, der sich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Regional- und Landesplanung vom 01.07.2013 anschließt, wird zur Kenntnis genommen. Die in der angesprochenen Stellungnahme vom 18.04.2013 geforderte Darstellung der verbindlich festgelegten Ziele der Regionalplanung ist in der vorliegenden Begründung eingearbeitet.
A-4) Amt für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten Augsburg/02.07.2012
Die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Augsburg vom 02.07.2013 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen erhoben werden.