Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

A-1) Staatliches Bauamt Augsburg/19.06.2013

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 19.06.2013 mit der Feststellung, dass die Beschränkungszone und die Bauverbotszone im Flächennutzungsplan richtig eingetragen sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben, Raumordnung, Regional- und Landesplanung/01.07.2013

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Regional- und Landesplanung vom 01.07.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die in der angesprochenen Stellungnahme vom 18.04.2013 geforderte Darstellung der verbindlich festgelegten Ziele der Regionalplanung ist in der vorliegenden Begründung eingearbeitet.


A-3) Regionaler Planungsverband Augsburg/02.07.2013

Die Stellungnahme vom 02.07.2013 durch den Regionalen Planungsverband Augsburg, der sich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Regional- und Landesplanung vom 01.07.2013 anschließt, wird zur Kenntnis genommen. Die in der angesprochenen Stellungnahme vom 18.04.2013 geforderte Darstellung der verbindlich festgelegten Ziele der Regionalplanung ist in der vorliegenden Begründung eingearbeitet.


A-4) Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Augsburg/02.07.2012

Die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Augsburg vom 02.07.2013 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen erhoben werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

3.BM Losinger

StR Schrall