Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung 2013 der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2013

 

 

Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 


 

 

erhöht um

 

 

 

vermindert um

 

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplans einschließlich der

Nachträge

 

           

Gegenüber

bisher

auf nunmehr

verändert.

a) im Verwaltungshaushalt

   die Einnahmen

   die Ausgaben

 

b) im Vermögenshaushalt

   die Einnahmen

   die Ausgaben

 

 

1.193.400

1.193.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

330.000

330.000

 

 

50.983.500

50.983.500

 

 

 

21.986.000

21.986.000

 

 

52.176.900

52.176.900

 

 

 

21.656.000

21.656.000

 

§ 2 - 6

 

entfallen

 

 

§ 7

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Friedberg, den __.__.2013

 

STADT FRIEDBERG

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

3.BM Losinger

StR Schrall