Sitzung: 11.07.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2013/192
Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung
2013 der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Friedberg (Landkreis
Aichach/Friedberg)
für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der Art. 68 Abs. 1
i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um € |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
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Gegenüber bisher € |
auf nunmehr verändert. € |
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a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben |
1.193.400 1.193.400 |
330.000 330.000 |
50.983.500 50.983.500 21.986.000 21.986.000 |
52.176.900 52.176.900 21.656.000 21.656.000 |
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§ 2 - 6
entfallen
§ 7
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Friedberg, den __.__.2013
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair