- Die vorgestellte Entwurfsplanung
(Straßenbau) einschließlich Kostenberechnung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Auf dieser Grundlage sind
die Grunderwerbsverhandlungen zu führen.
- Hinsichtlich der Gestaltung im Bereich der Ortsmitte sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die Frage Pflasterung der Gehwege im Bereich der Ortsmitte;
- Der Fußgängerüberweg im Bereich der Ortsmitte;
- Ein lärmmindernder Asphalt im Bereich der Ortsdurchfahrt.
- In einer Informationsveranstaltung sind die betroffenen Anlieger über die beschlossene Planung (und die zu erwartenden Ausbaubeiträge) zu informieren.
- Im Anschluss daran ist die ausgearbeitete Planung in einer moderierten Veranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen.