- Der
Bauausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Kenntnis und
beschließt diese einschließlich der genannten Kosten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt
- umgehend
in die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen einzusteigen und
- die für einen Bau erforderlichen HH-Mittel für das HH-Jahr 2014 vorzusehen und einzubringen.