Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

A-1) Landratsamt Aichach-Friederg/16.09.2013

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 16.09.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Naturschutz

Zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 22.08.2013, in der auf die Stellungnahme vom 27.03.2013 Bezug genommen wird, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.07.2013 die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Untere Naturschutzbehörde hält ihre damalige Stellungnahme aufrecht, weshalb auf die Beschlussfassung vom 11.07.2013 verwiesen wird. Da seither keine neuen oder verändernden Erkenntnisse vorliegen gilt diese Beschlussfassung weiterhin und die Stadt Friedberg hält an der vorliegenden Planung und den dazu erfolgten Beschlüssen fest.

 

 

A-2) Eisenbahn-Bundesamt/05.09.2013

Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München vom 05.09.2013 wird zur Kenntnis genommen.  Die DB Services Immobilien GmbH wurde am Verfahren beteiligt. Diese vertritt auch die Belange der DB Netz AG. Um eine Blendung des Eisenbahnpersonals ausschließen zu können, werden Solarmodule mit einer Antireflexbeschichtung verwendet. Die Verwendung der speziell beschichteten Module wird im Bebauungsplan festgesetzt. Zusätzlich wirkt die entlang der Südgrenze der PV-Anlage vorgesehene Bepflanzung einer Blendung entgegen. Die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs kann dadurch gewährleistet werden. Diese Vorgehensweise wurde telefonisch mit der DB Service Immobilien GmbH abgestimmt.

 

 

A-3) DB Services Immobilien GmbH/26.08.2013

Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH vom 26.08.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die DB Services Immobilien GmbH erklärt ihre Stellungnahme vom 03.04.2013 für weiterhin gültig weshalb auf die dazugehörige Beschlussfassung vom 11.07.2013 verwiesen wird.

Die auf der Westgrenze der PV-Anlage vorgesehene lockere Bepflanzung besteht aufgrund der Breite der Pflanzflächen von ca. 3 m überwiegend aus Sträuchern mit einer Endwuchshöhe von max. 6- 8 m. Die Gleisanlagen sind durch Böschungsflächen und den parallel zur Bahnlinie ver-laufenden landwirtschaftlichen Weg von der Pflanzfläche getrennt. Der Abstand zwischen Gleisanlagen und der geplanten Eingrünung der Solaranlage beträgt ca. 10 - 15 m. Der geforderte Mindestabstand zwischen Eingrünung und Gleisanlagen ist dadurch auf jeden Fall gewährleistet. Die Gleisanlage liegt in diesem Streckenabschnitt auf einer Böschung, sodass eine Beeinträchtigung der Gleisanlage schon allein aufgrund der Geländehöhen ausgeschlossen werden kann. Die Erläuterungen zum Mindestabstand zwischen Gleiskörper und Pflanzung werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Um eine Blendung des Eisenbahnpersonals ausschließen zu können, werden Solarmodule mit einer Antireflexbeschichtung verwendet. Die Verwendung der speziell beschichteten Module wird im Bebauungsplan festgesetzt. Zusätzlich wirkt die entlang der Südgrenze der PV-Anlage vorgesehene Bepflanzung einer Blendung entgegen. Die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs kann dadurch gewährleistet werden. Diese Vorgehensweise wurde telefonisch mit der DB Service Immobilien GmbH abgestimmt.

 

 

A-4) Regierung von Schwaben – Landes- und Regionalplanung/14.08.2013

Es wird zur Kenntnis genommen, dass laut Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Landes- und Regionalplanung vom 14.08.2013 dem Vorhaben keine landesplanerischen Belange entgegenstehen.

 

 

A-5) Bund Naturschutz/12.08.2013

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 12.08.2013 wird zur Kenntnis genommen. Inhaltich wird auf die Beschlussfassung des Stadtrates vom 11.07.2013 verwiesen. Neue oder ergänzende Aspekte ergeben sich aus der aktuellen Stellungnahme nicht. Wegen der am 11.07.2013 dargelegten und beschlossenen Gründe wird an der Planung festgehalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StRin Micheler-Jones

FrV Rockelmann