Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die 28. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage zur Versorgung der Kläranlage 'Mittlere Paar' " für den Bereich südlich der Kläranlage "Mittlere Paar" und östlich der Bahnlinie Augsburg - Ingolstadt in der Gemarkung Wiffertshausen.

 

Die vom Büro Stadt Land Fritz – Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, Friedberg, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 21.02.2013 in der Fassung vom 11.07.2013 und die Begründung mit dem Umweltbericht vom 11.07.2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StRin Micheler-Jones

FrV Rockelmann