Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 51/V für das Gebiet südlich der Keltenstraße, westlich der Karl-Lindner-Straße und östlich des Mezgerwäldchens(Baugebiet "Nord-West") in Friedberg-Süd eine Baulandumlegung an.

In die Umlegung werden folgende Grundstücke einbezogen:

Flurnummern 721 (Teilfl.), 726/65 (Teilfl.), 726/71 (Teilfl.), 727, 727/1, 727/2, 2316/3 (Teilfl.) und 2316/4 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Staatliche Vermessungsamt Aichach.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Vermessungsamt Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StRin Micheler-Jones

FrV Rockelmann