Sitzung: 26.09.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2013/237
Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch
– BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 51/V für das Gebiet südlich der
Keltenstraße, westlich der Karl-Lindner-Straße und östlich des
Mezgerwäldchens(Baugebiet "Nord-West") in Friedberg-Süd eine Baulandumlegung
an.
In die Umlegung werden folgende Grundstücke
einbezogen:
Flurnummern 721 (Teilfl.), 726/65 (Teilfl.), 726/71 (Teilfl.), 727,
727/1, 727/2, 2316/3 (Teilfl.) und 2316/4 der Gemarkung Friedberg.
Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung
auf das Staatliche Vermessungsamt Aichach.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der
dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem
Staatlichen Vermessungsamt Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der
Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie
der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.