A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/02.05.2013

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 02.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die formellen Anregungen werden im Bebauungsplan angepasst.

 

Immissionsschutz

Es liegt die gutachterliche Bewertung des Luftfahrt- und Flugunfallverständigen Armin Landgraf 04435 Schkeuditz 23 vom 05.06.2013 mit der Reg. Nr. LFBA 2013-04-Friedberg-Derching vor. Durch die Höhenlage der Straße (ca. 5 m), leicht abfallende Winkelstellung und den erhabenen Einfahrtskreisel, Randbegrünung, Leitplanken (wesentliche Blickeinschränkung) im Bereich der Straße und Radweg wird die Belastung der AIC 25 neu durch Blendung grundlegend minimiert. Der Nord-Süd-Verkehr ist grundsätzlich nicht betroffen. Der Süd-Nord-Verkehr wird durch die vorstehenden Parameter nur unwesentlich beeinflusst. Dies gilt ebenso für den Verkehr im Kreisel. Zudem hat die Anlage einen Mindestabstand von 20 Metern zum befestigten Fahrbahnrand der AIC 25 neu.

 


A-2) Regierung von Schwaben/22.04.2013

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 22.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die grünordnerischen Maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg abgestimmt.

 


A-3) Regionaler Planungsverband Augsburg/22.04.2013

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 22.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die grünordnerischen Maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg abgestimmt.

 


A-4) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienstst. Thierhaupten/29.04.2013

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 29.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Danach sind im Umfeld Bodendenkmäler bekannt, weshalb auch innerhalb des Geltungsbereichs diese Vermutung galt. Durch den Investor wurde eine geophysikalische Untersuchung in Auftrag gegeben und die Untersuchungsergebnisse an das Landesamt weitergeleitet. Nachdem die geophysikalische Untersuchung des Geländes keine Hinweise auf Bodendenkmäler ergeben hat, gab das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege mit ergänzendem Schreiben vom 06.08.2013 die Fläche für die geplante Nutzung frei. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Auf Art. 8 DSchG ist im Bebauungsplan hinzuweisen.

 


A-5) Autobahndirektion Südbayern/15.04.2013

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 15.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und in der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes umgesetzt. Mit ergänzender Stellungnahme vom 28.05.2013 im Bebauungsplanverfahren wurden die Abstände bereits gelöst. Hinsichtlich möglicher Blendungen liegt die gutachterliche Bewertung des Luftfahrt- und Flugunfallverständigen Armin Landgraf 04435 Schkeuditz 23 vom 05.06.2013 mit der Reg. Nr. LFBA 2013-04-Friedberg-Derching vor. Auf Grund der Lage der Autobahn zu der gesamten Anlage sind keinerlei Blendbeeinflussungen zu erwarten, da die Autobahn nördlich der Anlage verläuft und die Module nach Süden ausgerichtet werden. Dies wird auch durch die Winkelabweichung aus der Parallelen für die BAB 8 gegenüber der Anlage nicht negativ beeinflusst.

 


A-6) Eisenbahn-Bundesamt, Außenst. München/08.04.2013

Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München vom 08.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die DB Service Immobilien GmbH wurde im Verfahren beteiligt. Es sind entsprechende Hinweise sind in der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. In der Begründung dieser Flächennutzungsplanänderung wird zusammenfassend auf den Sachverhalt verwiesen.

 


A-7) DB Services Immobilien GmbH/03.04.2013 und DB Energie GmbH/26.04.2013

Die Stellungnahme der DB Immobilien Services GmbH vom 03.04.2013 und der DB Energie GmbH vom 26.04.2013 werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Auflagen sind einzuhalten und nachzuweisen. Entsprechende Hinweise für die verbindliche Bauleitplanung des Bebauungsplanes werden in der Begründung aufgenommen.

 


A-8) Lechwerke AG/03.05.2013

Die Stellungnahme der Lechwerke AG Augsburg vom 03.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Auflagen und Hinweise sind in der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes zu erfassen und einzufordern um die Umsetzung zu gewährleisten. Hierbei sind im Bebauungsplan Abstände und Sicherheitsauflagen zu übernehmen oder zu kennzeichnen. In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ist auf diese Anregungen zu verweisen.

 


A-9) Bund Naturschutz/30.03.2013

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 30.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Der BN verweist zu Recht auf das angrenzende Wiesenbrüter-Schutzgebiet und die damit verbundenen Auswirkungen der Planung auf die dort angesiedelten Vogelarten. Gleichzeitig zweifelt er die Angemessenheit des Ausgleichs sowohl in Art als auch in Größe der dargestellten Fläche an. Grundsätzlich sind Art und Größe der Ausgleichsfläche erst in der verbindlichen Bauleitplanung auf der Ebene des Bebauungsplanes festzusetzen. Die Untersuchung und die Konkretisierung des Ausgleichs wird im Rahmen dieser Bebauungsplanung auch geleistet. Sowohl die Intensität der in diesem Zusammenhang anzufertigenden speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung als auch die daraus abgeleiteten Ausgleichsmaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde unter Hinzuziehung von ornithologischen Experten festgesetzt und in Art und Größe auch in die Flächennutzungsplanung und den dazugehörigen Umweltbericht übernommen. Dabei sind die Auswirkungen auf die verschiedenen Wiesenbrüterarten (mindestens die in der ASK erfassten: Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel) umfangreich zu überprüfen und abzuwägen. Auf alle Fälle sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Wiesenbrütergebiets Ausgleichsflächen innerhalb dieses Gebietes im Vorfeld der Baumaßnahme anzulegen und zu pflegen (=CEF-Maßnahmen)." Diese werden im Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt.

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind die Darstellungen somit ausreichend und zielführend.

 


A-10) Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisbrandrat/10.04.2013

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 10.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregungen der Brandschutzdienststelle sind in der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Auf die Anregungen wird in der Begründung hingewiesen.

Für die vorliegende große Anlage sind bei der Realisierung die Zufahrten für Feuerwehren zu

gewährleisten. Zudem ist mit dem LRA Aichach-Friedberg eine innerquartierliche Zufahrtsmöglichkeit für den Brandschutzfall abzuklären. Dies ist schriftlich der Stadt Friedberg vor Baubeginn nachzuweisen. Auch hierauf wird in der Begründung des Bebauungsplanes hingewiesen.

 


A-11) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/10.05.2013 -
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 10.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes sind in der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes zu gewährleisten.

 

 

B-1) Schreiben Bürger/28.04.2013 (Martin Lindermeir)

Die Stellungnahme des Herrn Martin Lindermeir vom 28.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Ein Szenario wie dargestellt ist unter Hochspannungsleitungen immer gegeben. Die erschwerende Situation durch Photovoltaik-Elemente ist durch die Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Zudem sind die Auflagen für den Brandschutz einzuhalten. Sicherheitsabstände sind erfasst und als unbedenklich eingestuft worden.

Das Biotop / Regenrückhaltebecken ist durch zwei schmale Flurstücke (Graben und Fahrweg) von der PV-Anlage getrennt. Es gehen von der PV-Anlage keine Emissionen oder sonstigen schädigenden Einflüsse auf das Biotop aus.

Die private Bewertung der Effizienz der Anlage im Vergleich möglicher anderer Anlagen ist nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln. Die PV-Anlage trägt dazu bei, Strom aus erneuerbaren Energien herzustellen.

Die hohe optische Vorbelastung des Standortes (A8 mit Lärmschutzwand, doppelreihige

Hochspannungsleitung, Brückenbauwerk) lässt diesen Bereich als stark entfremdete, durch Technik geprägte Landschaft erscheinen. Das Gelände ist hier ebenflächig, somit die Fernwirkung der Anlage gering. Eingrünungsmaßnahmen nach Süden und Osten sind vorgesehen. Eine Landschaftszerstörung kann nicht attestiert werden. Die Belange der Unteren Naturschutzbehörde werden berücksichtigt.

Der Umweltbericht stellt die Aussagen der Bodenkarte wie folgt dar: „Die Bodenqualität im

Planungsgebiet zeichnet sich durch anmoorige, äußerst kalkreiche Grundwasserböden über

carbonatreichem Schotter aus. Feinsandiger Schluff in Schichten um 60cm befindet sich hier über sandigem, schwach schluffigem Kies. Die Bodenkarte empfiehlt als landwirtschaftliche Nutzung Dauergrünland, nur in Ausnahmefällen bei Deckschichten über 100 cm ist auch Ackernutzung denkbar.“ Es handelt sich bei den Aussagen der Bodenkarte um die natürlichen abiotischen Grundlagen. Es wird hier nicht dargestellt, inwiefern die Böden über die Jahrzehnte hinweg verändert wurden. Gerade hinsichtlich des Bodenwasserhaushaltes werden Einflüsse des Autobahnbaus und private Drainagen in der Bodenkarte nicht berücksichtigt. Aussagen zur tatsächlichen Nutzung werden hierin nicht getroffen.

Die politischen Bewertungen und in Frage gestellten energiepolitische Entscheidungen können nicht im Bauleitplanverfahren geklärt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StRin Micheler-Jones

FrV Rockelmann