Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters nach § 16 Abs. 1 Buchst. e) der Geschäftsordnung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Sanierung des städtischen Wohngebäudes in Ottmaring, Neuer Weg 2, wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                       

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

 

 

Abwesend:

StRin Eser-Schubert               vertreten durch StRin Brülls

FrV Rockelmann                    vertreten durch StRin Euler

 

 

Zusätzlich Anwesend:

StRin Walkmann

Hr. Büchler