Beschluss: ungeändert beschlossen

Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Friedberg für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Beschichtung von bahnen- oder tafelförmigen Materialien einschließlich der dazugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen, die unter weitgehender Selbstvernetzung ausreagieren (hier Furanharze) sowie die Menge dieser Harze (10 kg bis weniger als 25 kg je Stunde) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1885 und 1903 der Gemarkung Friedberg, Paul-Lenz-Str. 1a, 86316 Friedberg, der xxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxx wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StRin Brülls                                         vertreten durch FrVe Eser-Schuberth

FrV Kleist                                            vertreten durch StR Schrall