Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.    Die Erfrischungsgelder für Wahlhelfer und Mitglieder des Wahlausschusses bei den Kommunalwahlen am 16. März 2014 werden wie folgt festgesetzt:

 

90,-- € für ehrenamtliche Helfer; 25,-- € und Zeitgutschrift für öffentlichen Dienst.

 

2.    Die Erfrischungsgelder für Wahlhelfer und Mitglieder des Wahlausschusses bei einer möglichen Stichwahl am 30. März 2014 werden wie folgt festgesetzt:

 

75,-- € für ehrenamtliche Helfer; 25,-- € und Zeitgutschrift für öffentlichen Dienst.

 

3.    Die unter Ziffer 1 genannten Beträge sind wegen des vergleichbaren Zeitaufwands künftig auch bei Landtags- und Bezirkswahlen anzuwenden.

 

4.    Die unter Ziffer 2 genannten Beträge sind wegen des vergleichbaren Zeitaufwands künftig auch bei allen sonstigen Wahlen und Abstimmungen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Volksentscheide, Bürgerentscheide) anzuwenden.

 

5.    Zur Honorierung der besonderen Verantwortlichkeit sowie der zusätzlichen Arbeitsbelastung und Arbeitszeit wird Wahlvorstehern, Schriftführern sowie deren Stellvertretern auch weiterhin zum jeweiligen Erfrischungsgeld eine Zulage in Höhe von 10,-- € gewährt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Micheler-Jones

StR Scharold

StR Trübenbacher