Sitzung: 23.10.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2013/265
Der Stadtrat beschließt nachfolgende Änderungssatzung:
Änderungssatzung
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS)
Vom _______
Auf Grund Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG FN BayRS 2024-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom
8. Juli 2013 (GVBl S. 404) erlässt die Stadt Friedberg folgende Satzung:
§ 1
Die Ausbaubeitragssatzung vom 16. Februar 2004 in der
Änderungsfassung vom 03.08.2005 wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„(5) Grundstücke im
Außenbereich, die nicht baulich oder gewerblich, sondern nur gärtnerisch, land-
oder forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen, werden mit 2,5 v. H. der
Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. Für Grundstücke im
Außenbereich, die bebaut sind oder gewerblich genutzt werden, gilt Abs. 2 und
Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister