Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS)

 

Vom _______

 

Auf Grund Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG FN BayRS 2024-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom

8. Juli 2013 (GVBl S. 404) erlässt die Stadt Friedberg folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Ausbaubeitragssatzung vom 16. Februar 2004 in der Änderungsfassung vom 03.08.2005 wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„(5) Grundstücke im Außenbereich, die nicht baulich oder gewerblich, sondern nur gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen, werden mit 2,5 v. H. der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. Für Grundstücke im Außenbereich, die bebaut sind oder gewerblich genutzt werden, gilt Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Scharold

StR Trübenbacher