Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 1988 der Gemarkung Friedberg, Maria-Alber-Straße 20 mit zwei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen und einer Tiefgarage baurechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB unter folgenden Maßgaben zu:

  1. Der Alleencharakter des südlich befindlichen Geh- und Radwegs mit den dort befindlichen Bäumen sowie der Einsehbarkeit des Baudenkmals Maria-Alber muss erhalten bleiben.
  2. Die Bebauung muss von der jetzigen südlichen Grundstücksgrenze im Westen um mind. acht Meter, im Osten um mind. zehn Meter zurückspringen.
  3. Die Geschossfläche bzw. die Geschossflächenzahl muss sich in das Maß der nordwestlich befindlichen Reihenhausbebauung einordnen.

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Grundstücksverhandlungen zu führen um einen Streifen nördlich des Geh- und Radwegs zum Erhalt des Baumbestands und zum Abrücken einer möglichen Lärmschutzanlage zu sichern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Bante                               vertreten durch StRin Krendlinger

StR Büchler                            vertreten durch StR Güntner