Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 1988 der Gemarkung Friedberg, Maria-Alber-Straße 20 mit zwei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen und einer Tiefgarage baurechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB unter folgenden Maßgaben zu:
- Der Alleencharakter des südlich befindlichen Geh- und Radwegs mit den dort befindlichen Bäumen sowie der Einsehbarkeit des Baudenkmals Maria-Alber muss erhalten bleiben.
- Die Bebauung muss von der jetzigen südlichen Grundstücksgrenze im Westen um mind. acht Meter, im Osten um mind. zehn Meter zurückspringen.
- Die Geschossfläche bzw. die Geschossflächenzahl muss sich in das Maß der nordwestlich befindlichen Reihenhausbebauung einordnen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Grundstücksverhandlungen zu führen um einen Streifen nördlich des Geh- und Radwegs zum Erhalt des Baumbestands und zum Abrücken einer möglichen Lärmschutzanlage zu sichern.