A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/08.06.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 08.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 12.06.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Be- und Anfahrbarkeit sind im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen zu beachten.
A-2) Amt für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten Augsburg/08.05.2013
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 08.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Das Forstamt kommt zum Ergebnis, dass sich die Bebauung entlang des
Mezgerwäldchens mit einem Abstand von lediglich ca. 25 m im Fallbereich von
dort stehenden Bäumen mit einer Höhe bis zu 35 m befindet. Sollten Bäume dort
umstürzen könnten diese nicht nur in private Gärten, sondern auch auf dort stehende
Häuser fallen und zu Sach- und Personenschäden führen.
Um dieses tatsächliche Risiko zu erfassen und zu minimieren hat die
Stadt Friedberg das Büro TreeConsult Brudi & Partner aus Gauting
beauftragt, ein Gutachten zur Kontrolle des Waldstreifens auf Verkehrssicherheit
zu erstellen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Dieses Gutachten liegt
mit Datum 30.08.2013 vor. Das Bearbeitungsgebiet umfasst 63 Bäume. Diese wurden
kontrolliert, nummeriert und deren Standort erfasst. Entsprechend der Einstufung
der jeweiligen Bäume und Eingliederung in das städtische Baumkataster wurden
jeweils Kontrollintervalle von 1-2 x pro Jahr (plus Sonderkontrollen z.B. nach
Stürmen oder Nassschnee) festgelegt, um den Zustand der Bäume und deren
Risikopotenzial fortzuschreiben. Außerdem wurden insgesamt 13 Bäume (11
Robinien, 1 Berg-Ahorn, 1 Föhre) festgestellt, deren Fällung empfohlen wurde.
Diese Fällungen sollen sämtlich noch vor Baubeginn erfolgen. Durch die
Fällungen und die ständige Kontrolle der verbleibenden Bäume ist aktuell von
einer größtmöglichen Verkehrssicherheit auszugehen. Ein Restrisiko wird zwar
immer verbleiben, jedoch kann dies durch die Kontrollintensität minimiert
werden. Der zusätzliche Aufwand der durch die Baumkontrolle ist im Vergleich zu
einer Umplanung auch überschaubar, da die Kontrollen unproblematisch in das
städtische Baumscreening-System eingebaut werden können. Einer Bebauung steht
aus Sicht der Stadt Friedberg daher nichts im Wege. Die Bebauung soll auch in
der geplanten Dimension aufrecht erhalten werden, da ein Zurückspringen
bedeuten würde, dass die westliche Häuserzeile und damit ca. 6 Wohnhäuser
komplett entfallen müsste. Aufgrund des enormen Bedarfs an Wohnbauflächen die
zeitnah zur Verfügung stehen können zieht die Stadt Friedberg den geringfügig
höheren Aufwand der Baumkontrolle einem Abrücken der Bebauung vor.
Unabhängig davon verbleibt das Ziel, den Waldbestand als solchen zu erhalten. Die Bestockung trägt auch dazu bei, Hangrutsche zu vermeiden. Ziel sämtlicher Pflegemaßnahmen ist daher eine Dauerbestockung, wobei zur Förderung der Naturverjüngung von Baumarten wie Buche oder Berg-Ahorn eine teilweise Auflichtung des Bestands empfohlen wird. Dies kann mit den genannten Fällmaßnahmen einhergehen.
A-3) Stadtwerke Augsburg/03.05.2013
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 08.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Die Begründung ist bzgl. der Versorgung des Gebiets mit Erdgas durch die Stadtwerke Augsburg zu ergänzen.
A-4) Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/29.04.2013 und
10.06.2013
Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 29.04.2013 sowie dessen Email-Nachricht vom 10.06.2013 wird zur Kenntnis genommen. Bei der Anfertigung der Stellungnahmen ging das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege von falschen Voraussetzungen aus. Tatsächlich werden die archäologischen Arbeiten seit geraumer Zeit durch eine Grabungsfirma und in Abstimmung mit dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt. Mit nachgereichter Email vom 10.06.2013 hat sich die Stellungnahme vom 29.04.2013 damit erledigt. Die Belange sind berücksichtigt.
A-5)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/08.05.2013
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 08.05.2013 mit Verweis auf die Stellungnahme vom 23.08.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die damalige Stellungnahme wurde im Verfahren berücksichtigt.
A-6) Deutsche
Telekom AG/16.04.2013
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Kempten
vom 14.04.2013 wird zur Kenntnis genommen. An der Festsetzung, dass
Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen sind, wird festgehalten. § 9 Abs. 1
Nr. 13 BauGB stellt klar, dass die Führung von oberirdischen und unterirdischen
Versorgungsanlagen und -leitungen festgesetzt werden kann. Dabei handelt es
sich um eine bundesrechtliche Vorschrift, womit der Hinweis der Deutschen
Telekom fehlschlägt. Der Bayer. Gemeindetag teilt die Ansicht der Stadt
Friedberg. Zudem geht auch § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des
Telekommunikationsgesetztes (TKG) von einer regelmäßigen unterirdischen
Verlegung aus. Eine oberirdische
Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes, der Wohnqualität sowie der
damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung und die Bepflanzung –
insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus.
B-1) Schreiben
Bürger/06.05.2013 und 13.05.2013 xxxxxx xxx xxxxx xxxxxxxxx
Die Stellungnahmen von xxxxx xxx xxxx xxxxxxxx vom 06.05.2013 und.13.05.2013 werden zur Kenntnis genommen. Die Baugrenzen für die Tiefgaragen besitzen überall einen Abstand zu den öffentlichen Verkehrsflächen von 5 m. Dies ist auch sinnvoll, um gegenseitige Beeinträchtigungen und Mehraufwendungen im Rahmen der Baumaßnahmen sowie auch späterer Sanierungs– oder Reparaturmaßnahmen weitestgehend auszuschließen. Es verbleibt daher bei den bisherigen Abständen. Im Übrigen kann eine Vergrößerung der Tiefgarage auch ohne Weiteres unter dem Wohngebäude stattfinden, so dass die vorhandenen Flächen zur Umsetzung einer ausreichend großen Tiefgarage genügen.
C) Weitere
Beschlüsse
Bisherige redaktionelle Unklarheiten bzw. geringfügige Änderungen ohne
besondere Auswirkungen werden wie folgt in der Planung vorgenommen:
- Die drei
geplanten Bäume im Norden der Fläche C2 entfallen, da für sie kein
ausreichender Pflanzraum vorhanden ist.
- Bei der
inneren Erschließung wird eine reine Geh- und Radweg-Erschließung
erfolgen. Der Begriff „Notzufahrt“ entfällt, da es eine solche
straßenverkehrsrechtlich nicht gibt. Tatsächlich ist der Bereich in
Notfällen aber befahrbar.
- Punkt 4 unter
B.5 entfällt, da die Rechtsgrundlage hierzu fraglich ist.
- Die Höhenlage
der Hausgruppen mit den Reihenhäusern 9 und 10 wird auf 514,30 m NN
festgesetzt (Punkt B.3.1.1).