Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Friedberg für die wesentliche Änderung der Motorsportanlage nach § 16 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung von Trainingszeiten und Veranstaltungsbetrieb auf dem Grundstück Flur-Nr. 561 der Gemarkung Derching sowie zur Erweiterung der Fahrstrecke auf Augsburger Flur (Flur-Nr. 2153 d. Gem. Lechhausen) durch den xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx xx xx wird nicht erteilt.