Sitzung: 23.01.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2013/340
Die Stadt Friedberg
beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die 30. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den
Bereich südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt und westlich der Afrastraße
in Friedberg zur Umwandlung des dargestellten reduzierten Gewerbegebiets in
eine Wohnbaufläche und eine gemischte Baufläche in Friedberg.
Die vom Büro
Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach gefertigte
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 23.10.2013 und die Begründung vom
23.10.2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.