Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die 30. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt und westlich der Afrastraße in Friedberg zur Umwandlung des dargestellten reduzierten Gewerbegebiets in eine Wohnbaufläche und eine gemischte Baufläche in Friedberg.

 

Die vom Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 23.10.2013 und die Begründung vom 23.10.2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StRin Becke

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

3.BM Losinger

StR Scharold