Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet westlich des Pallottiwegs und östlich der Staatsstraße 2379 im Stadtteil Rederzhausen. Dabei soll das Außenbereichsgrundstück FlNr. 1065/2 der Gemarkung Rederzhausen in den Innenbereich einbezogen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.