Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.   Der Stadtrat stellt fest, dass die Stadtwerke Friedberg beim Betrieb des Stadtbades die beihilferechtlichen Kriterien für kommunale Ausgleichszahlungen an Unternehmen mit Gemeinwohlverpflichtung weiterhin erfüllen. Der Betrauungsakt vom 10.12.2010 behält damit seine Gültigkeit.

 

2.   Der Stadtrat legt fest, dass nach EU-Wettbewerbsrecht öffentliche/kommunale Mittel für den Betrieb des Stadtbades Friedberg wie bisher nur in dem Umfang an die Stadtwerke Friedberg fließen dürfen, wie die im Betrauungsakt definierte Gemeinwohlverpflichtung der Stadt Friedberg infolge des öffentlichen Auftrages reicht.

 

3.   Der Stadtrat stellt fest, dass durch die Ausgleichszahlung keine Überkompensation erfolgt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

StR Dr. Mersdorf

StR Scharold