Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die 27. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich südlich der Bundesautobahn A 8 und östlich der Kreisstraße AIC 25 neu in der Gemarkung Derching.

 

Die vom Architekturbüro Schwab-Quarg, Augsburg, gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 23.01.2014 und die Begründung vom 23.01.2014 mit dem Umweltbericht vom 19.09.2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              25

     

Abwesend:

StRin Becke

StR Büchler

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

3.BM Losinger

StR Scharold