Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 11/I für das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Stätzling in Verlängerung der Beilinger Straße im Stadtteil Stätzling eine Baulandumlegung an.

In die Umlegung werden folgende Grundstücke einbezogen:

Flurnummern 341, 350/2, 413/1, 414/1, 416/1, 419/4, 419/5, 419/6, 421/1, 421/4, 458/2 (Teilfl.) und 859 (Teilfl.) der Gemarkung Stätzling.

 

Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Staatliche Vermessungsamt Aichach.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Vermessungsamt Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StR Büchler

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

3.BM Losinger

StR Scharold