Sitzung: 23.01.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2014/007
Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch
– BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 11/I für das Gebiet am östlichen
Ortsrand des Stadtteiles Stätzling in Verlängerung der Beilinger Straße im
Stadtteil Stätzling eine Baulandumlegung an.
In die Umlegung werden folgende Grundstücke
einbezogen:
Flurnummern 341, 350/2, 413/1, 414/1, 416/1, 419/4, 419/5, 419/6, 421/1,
421/4, 458/2 (Teilfl.) und 859
(Teilfl.) der Gemarkung Stätzling.
Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung
auf das Staatliche Vermessungsamt Aichach.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der
dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem
Staatlichen Vermessungsamt Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis
zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der
Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.