1. Der Gesamtbericht wird zur Kenntnis genommen. Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen besteht Einverständnis.
2. Die erforderlichen Unterhaltsarbeiten sind im Sinne einer Jahresausschreibung (nicht objektbezogen) auszuschreiben.
1. Der Gesamtbericht wird zur Kenntnis genommen. Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen besteht Einverständnis.
2. Die erforderlichen Unterhaltsarbeiten sind im Sinne einer Jahresausschreibung (nicht objektbezogen) auszuschreiben.