Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart. Sein Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 1501/8 der Gemarkung Ottmaring.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart und wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 23.01.2014 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Güntner

StR Gürtler

StR Feile

StR Trübenbacher