Sitzung: 20.02.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2013/337
Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im
Stadtteil Hügelshart. Sein Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des
Grundstücks FlNr. 1501/8 der Gemarkung Ottmaring.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart und wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 23.01.2014 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.