Sitzung: 03.04.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2014/041
1. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2014
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 52.791.900
€
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 22.972.000
€
ab.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2014 wird im
Erfolgsplan
in
den Erträgen auf
6.877.700 €
in
den Aufwendungen auf
9.775.600 €
-2.897.900
€
und im Vermögensplan
mit Einnahmen 6.539.000
€
mit Ausgaben 6.539.000 €
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf -0- € festgesetzt.
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg
wird auf -0- € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 15.562.000 €
festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350
v.H. (ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 8.798.600 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für den
laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge 1.146.283 €.
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen
Verlustausgleiche - weitere 4.240.000 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister
2. Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für die Stiftungen der Stadt Friedberg
Haushaltsjahr
2014
Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen
Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne
der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für
das Haushaltsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
17.700 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 44.000 €
insgesamt mit 61.700 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
1.200 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 88.500 €
insgesamt mit 89.700 €
ab.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister
3. Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2014
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund
von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 77.000 €
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 €
§ 2 – 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar
2014 in Kraft.
Friedberg, den ___________________
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister