Sitzung: 03.04.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2014/050
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-
prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2012 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der Stadtrat
ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2012 der Stadt
Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2012 der Stadtwerke
Friedberg (Eigenbetrieb) erfolgte bereits am 23.01.2014 (VL 2013/309) durch den Stadtrat.