Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-

prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2012 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.

 

2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der Stadtrat    

    ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2012 der Stadt  

    Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2012 der Stadtwerke

    Friedberg (Eigenbetrieb) erfolgte bereits am 23.01.2014 (VL 2013/309) durch den Stadtrat.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

FrV Hatzold