Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Das gemeindliche Einvernehmen zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage xxx xxxxxxxxxx xxx, FlNr. 1368/7, Gem. Rederzhausen, wird unter der Bedingung erteilt, dass die Zufahrt wie im Baugenehmigungsbescheid vom 25.05.2010 beauflagt über den Anwandweg FlNr. 1384/4, Gem. Rederzhausen, erfolgt.

 

Der Zufahrtsänderung über die Straße "Am Hagenbach" wird nicht zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

FrV Hatzold