Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote externer Dienstleister für die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans einzuholen und dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote externer Dienstleister für die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans einzuholen und dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.