Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Friedberg zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Installation Kiesbrecher und Lagerung und Umschlag von Kies durch die xxxxxxxxxxx xxxx x xxx xxx xxxxxxxx wird erteilt. Die Lagerung von "Rohmaterial Kies" und "Kabelsand 0/1" darf entsprechend den Planunterlagen und den Regelungen des Bebauungsplanes ausnahmsweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplanes erfolgen.