Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Es verbleibt bei den bisherigen Entschädigungsfestlegungen in § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Folgende Regelungen sind in § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht zu ändern oder hinzuzufügen:

 

Beschluss 1:

 

Zu Abs. 2:

 

„Die aufgeführten Sitzungsgelder werden nur gewährt, wenn die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung mindestens die Hälfte der Sitzungsdauer beträgt.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           19

Nein:                                        12

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

Beschluss 2:

 

Zu Abs. 5:

 

Satz 1 lautet künftig: „Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 120,00 € als Sockelbeitrag sowie 60,00 € je Fraktionsmitglied.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

 

Beschluss 3:

 

Zu Abs. 5:

 

Satz 2 lautet künftig „In Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern erhalten bis zu zwei Stellvertreter der Fraktionsvorsitzenden, in Fraktionen mit mehr als 5 Mitgliedern der Stellvertreter eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 75,00 €.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           21

Nein:                                        10

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

Beschluss 4:

 

Zu Abs. 2:

 

Der bisherige Satz 2 lautet künftig: „Fraktionssitzungsgelder werden auf höchstens 40 Fraktionssitzungen im Jahr beschränkt.“

 

Zu Abs. 3:

 

Der bisherige Satz 5 lautet künftig: „Die Ersatzleistungen nach Abs. 3 Satz 4 werden nur auf Antrag gewährt.“

 

Der bisherige Satz 6 lautet künftig: „Für Zeiten nach 18 Uhr und an Wochenenden wird keine Verdienstausfall-Entschädigung gewährt; es sei denn, es bestehen tatsächlich Arbeitgeberansprüche gegen Beschäftigte.“

 

Zu Abs. 4:

 

Abs. 4 lautet künftig: „Die Fraktionen des Stadtrates erhalten monatlich für ihre gruppenspezifische Arbeit als Ausgleich für Unkosten für die Geschäftsführung und Geschäftsausstattung finanzielle Zuwendungen in Höhe von 60,00 € je Fraktionsmitglied. Soweit sich Ortssprecher einzelnen Fraktionen anschließen, wird ein Pauschalsatz von 60,00 € angesetzt.“

 

Zu Abs. 5:

 

Es ist folgender neuer Satz 3 einzufügen: „Bei einer Änderung des Grundgehalts für Beamte der Besoldungsgruppe A 12 nehmen die in Abs. 5 genannten Beträge mit dem gleichen vom Hundertsatz an diesen Änderungen teil.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 


Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss