Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Der Zweite Bürgermeister erhält als Entschädigung für regelmäßige Vertretungen des Ersten Bürgermeisters monatlich pauschal 1.412,76 Euro.

 

Der Dritte Bürgermeister erhält als Entschädigung für regelmäßige Vertretungen des Ersten Bürgermeisters monatlich pauschal 843,10 Euro.

 

Sofern der Erste Bürgermeister außerhalb seines Erholungsurlaubs länger als sieben einzelne Tage abwesend ist, erhält der ihn zu vertretende weitere Bürgermeister für jeden übersteigenden Tag der Vertretung 113,93 Euro.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              31

     

Persönlich beteiligt nach Art. 49 GO:

2.BM Fuchs

3.BM Martha Reißner