Sitzung: 08.05.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2014/044
Der Erste Bürgermeister erhält wie bisher die höchste Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister von kreisangehörigen Gemeinden nach Anlage 2 zum KWBG, das sind zurzeit monatlich 687,56 €