Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet westlich des Pallottiweges und östlich der Staatsstraße 2379 im Stadtteil Rederzhausen. Der Umgriff der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück FlNr. 1065/2 der Gemarkung Rederzhausen und ist im beiliegenden Lageplan vom 03.07.2014 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Güntner

StR Dr. Mersdorf