Sitzung: 03.07.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2014/106
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet westlich des Pallottiweges und östlich der Staatsstraße 2379 im Stadtteil Rederzhausen. Der Umgriff der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück FlNr. 1065/2 der Gemarkung Rederzhausen und ist im beiliegenden Lageplan vom 03.07.2014 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.