Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO –(BayRS 2020-1-1-I) die 7. Änderung zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 37 für die Grünflächen um den städtischen Wasserturm in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 17.07.2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              12

 

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth