1.    Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt folgende Ergänzung des Satzungstextes in Ziffer 9.2.1:
„Die im Rahmen der Erschließung des Gebiets hergestellte Entwässerungsmulde innerhalb der privaten Grünflächen der Häuser 1-4 darf nicht verändert werden und muss erhalten bleiben.“

 

2.    Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I), des § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes - BNatschG - (BGBl. I S. 2542) und des Art. 4 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (GVBl. 2011, S. 82) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 11/I für das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Stätzling in Verlängerung der Beilinger Straße im Stadtteil Stätzling als Satzung.

Der vom Architekturbüro Wolfgang Stark, Nördlingen in Zusammenarbeit mit der Landschaftsarchitektin Angelika Lai, Friedberg gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.07.2014 und die Begründung mit dem Umweltbericht vom 17.07.2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13